Weniger Inhalt zum selben Preis

Shrinkflation: So können Sie sich gegen Mogelpackungen wehren

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Hanns Lohmann
Hanns Lohmann (Foto: SWR)
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SWR1

Vielleicht haben Sie sich beim Einkaufen auch schon öfter über Mogelpackungen geärgert, die bei gleichem Preis weniger Inhalt enthalten. Dabei spricht man von "Shrinkflation".

Das Wort "Shrinkflation" ist eine Zusammensetzung aus dem englischen Begriff "to shrink", also "schrumpfen" und dem zweiten Teil des Wortes "Inflation". Wir haben mit Ina Bockholt von der Stiftung Warentest über die Mogelpackungen gesprochen.

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SWR1: Ist das Verbrauchertäuschung oder ein legaler Trick?

Ina Bockholt: Shrinkflation ist nicht verboten. Die Rechtsprechung ist da einfach nicht eindeutig. Sie verbietet, Müll-Packungen auf den Markt zu bringen oder auch irreführende Angaben. Aber wenn ein Hersteller seine Füllmenge reduziert und das irgendwie ganz versteckt kenntlich macht, ist es noch in Ordnung.

Wir haben die Anbieter bei diesen Produkten gefragt, inwiefern sie das kenntlich und transparent machen. Dann haben die zum Beispiel geantwortet, dass sie die Füllmenge jetzt statt auf die Rückseite auf die Vorderseite schreiben. Das heißt, sie schreiben schon die neue Füllmenge drauf, aber welcher Verbraucher erinnert sich schon an die alte Füllmenge?

Snack-Artikel häufig betroffen

SWR1: Es gibt ja durchaus verschiedene Anbieter, die das machen. Welche Beispiele haben Sie da, die da möglicherweise ganz besonders dreist vorgehen?

Bockholt: Wir haben festgestellt, dass besonders häufig Knabberartikel, Süßigkeiten, Eis, aber auch Tierfutter und Waschmittel betroffen sein können. Was man feststellen muss, es gab noch nie so viele Fälle von Shrinkflation wie im ersten Halbjahr 2023. Das mag einerseits daran liegen, dass die Zahl wirklich angestiegen ist, aber auch daran, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besonders aufmerksam sind. Denn sie haben nun wirklich in Zeiten der Inflation weniger Budget für ihren Alltag zur Verfügung.

Eine Frau steht mit ihrem Wagen im Supermarkt und schaut frustriert die Regale an (Foto: Adobe Stock Fotos/Dragana Gordic)
Versteckte Preiserhöhungen sind für Kunden besonders ärgerlich.

Auf den Grundpreis achten und Beschwerde einreichen

SWR1: Was machen die Verbraucherinnen und Verbraucher? Ich meine, man kann das eine Produkt boykottieren, aber wenn sie sagen, es ist so weit verbreitet, gibt es dann eine Möglichkeit, sich zu wehren?

Bockholt: Natürlich kann man immer ausweichen. Also wenn man solche Produkte nicht kaufen möchte, hat man immer noch Alternativprodukte. Es bietet sich auf jeden Fall an, beim Einkaufen auf den Grundpreis zu achten. Anbieter sind verpflichtet, den Grundpreis, also Preise pro 100 Gramm, pro Kilo oder pro Liter anzugeben. Das hilft beim Preisvergleich.

Zum anderen sollte man sich nicht blenden lassen, von Werbeversprechungen, wie Maxipackung, neue Rezeptur oder neues Design. Dahinter verbergen sich auch oft Füllmengenreduktionen.

Und wenn man es wirklich leid ist, dann sollte man sich auch beschweren, denn das hilft. Man kann sich bei uns, bei der Stiftung Warentest per E-Mail beschweren, dann werden diese Fälle aufgenommen, überprüft und eventuell auch veröffentlicht.

Das Gespräch führte SWR1 Moderator Hanns Lohmann.

Mehr Informationen

  • "Die versteckte Preiserhöhung" bei der Stiftung Warentest.

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