Geschäftsbericht 2021

Justitiariat

Stand

Das Justitiariat des Südwestrundfunks mit Sitz in Mainz ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig: Die Bandbreite reicht vom Programmrecht über das Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Marken- oder Titelschutzrecht.

Dr. Alexandra Köth und Dr. Katrin Neukamm, Juristische Direktorinnen. © SWRKristina Schäfer (Foto: SWR, Kristina Schäfer)
Dr. Alexandra Köth (li.) und Dr. Katrin Neukamm, Justitiarinnen des Südwestrundfunks © SWR/Kristina Schäfer

Telemedienänderungskonzepte im Dreistufentest vorgelegt

Ende 2020 hatte sich im SWR (Projektleitung: Justitiariat) und auf ARD-Ebene (Projektleitung: WDR) jeweils eine interdisziplinäre Projektgruppe gebildet, um Telemedienänderungskonzepte für die Online-Angebote des SWR bzw. der so genannten „Big5“ der ARD zu erarbeiten. Die konzeptionelle Arbeit an den Telemedienänderungskonzepten, die die weiterhin gültigen Telemedienkonzepte des SWR ergänzen, fand in der ersten Jahreshälfte 2021 statt.

Inhaltlich umfassen die vom SWR verantworteten Telemedienänderungskonzepte zu den Angeboten SWR Telemedien, planet-schule.de und dem federführend verantworteten Big5-Gemeinschaftsangebot ARD.de (inkl. ARD Mediathek und ARD Audiothek) neben einer aktualisierten Angebotsbeschreibung sowie einem Blick auf Positionen und Perspektiven drei wesentliche Änderungen zu den folgenden Themen:

  • Eigenständige Online-Inhalte („Online-Only“)
  • Rolle und Bedeutung von Drittplattformen für die Verbreitung der Inhalte
  • Anpassung des Verweildauerkonzepts an moderne Nutzungsszenarien.

Der Intendant des SWR hat diese Konzepte dem Rundfunkrat des SWR in dessen Septembersitzung zur Genehmigung vorgelegt. Dieser hat daraufhin die Einleitung eines Genehmigungsverfahrens (sog. Dreistufentest) beschlossen und noch Ende 2021 die ersten gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte (Einholung von Stellungnahmen Dritter sowie von gutachterlicher Beratung zu den marktlichen Auswirkungen der wesentlichen Änderungen) durchgeführt. Im Verfahren wird überprüft, inwieweit die geplanten wesentlichen Änderungen den staatsvertraglichen Voraussetzungen entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.

Die Genehmigungsentscheidung ist in allen drei Verfahren für Mitte 2022 geplant.

Telemedienänderungskonzepte zu planet-schule.de, SWR Telemedien und ARD.de (Foto: SWR, Markus Palmer)
Telemedienänderungskonzepte © SWR/Markus Palmer

Jugendmedienschutz in der ARD Mediathek verbessert


Im Rahmen der Federführung des SWR für ARD.de ist das Justitiariat des SWR unter anderem für den Jugendmedienschutz in der ARD Mediathek zuständig. In Ergänzung zu der bereits praktizierten Trennung der Angebote nach § 5 Abs. 5 JMStV, wonach für Kinder bestimmte Angebote (z. B. Tigerentenclub) optisch und thematisch von den übrigen Telemedienangeboten verbreitet werden, haben die Jugendschutzbeauftragten zusammen mit den Kolleg:innen der ARD Mediathek Anfang 2021 eine sog. Zwei-Klick-Lösung umgesetzt. Dadurch können sich Kinder bei der Nutzung der ARD Mediathek innerhalb eines geschützten Surfraums bewegen – was einen größtmöglichen Schutz von Kindern vor für diese ungeeignete Inhalte bietet. Konkret bedeutet das, dass beim Verlassen des Kinderbereichs eine Warntafel erscheint und so ein unbeabsichtigter Wechsel vom Kinderangebot in sonstige Telemedienangebote verhindert wird.

Daneben konnten die Jugendschutzbeauftragten mit den Kolleg:innen der ARD Mediathek die Alterskennzeichnung von Inhalten in der ARD Mediathek weiter vorantreiben. Dabei wurde eine neutrale Alterskennzeichnung der Inhalte („ab 0“, „ab 6“, „ab 12“ etc.) umgesetzt. So ist auf einen Blick ersichtlich, für welches Alter ein gekennzeichneter Inhalt freigegeben ist – unabhängig davon, ob der SWR oder die FSK den Inhalt bewertet hat.

Warntafel in der ARD Mediathek  (Foto: SWR, ARD Mediathek)
Warntafel in der ARD Mediathek © SWR/ARD Mediathek

Gemeinsame Vergütungsregeln

Die ARD konnte die zum 01.01.2019 für Drehbücher zu Fernsehspielen in Kraft getretene „Gemeinsame Vergütungsregel“ im Jahr 2021 auf weitere Gewerke und Genres ausweiten und damit ein neues Vergütungssystem etablieren, das den Filmkreativen eine dauerhafte Beteiligung am Erfolg der Produktionen sichert. So konnte auf Basis der „Gemeinsamen Vergütungsregel“ auch der über zehn Jahre währende Streit zwischen der ARD und dem Kameramann Jost Vacano um eine Nachvergütung für seine Mitwirkung an dem Klassiker „Das Boot“ vor dem Oberlandesgericht Stuttgart schließlich einvernehmlich beigelegt werden. Außer Spielfilmen werden auch Dokumentarfilme nach dem neuen System vergütet.

Das SWR Justitiariat hat durch seinen Urheberrechtsexperten Peter Wiechmann an den von NDR bzw. BR geleiteten Verhandlungen maßgeblich mitgewirkt und den Stuttgarter „Das Boot“-Prozess für die ARD federführend betreut.

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SWR