Geschäftsbericht 2020

Justitiariat

Stand

Der Justitiariat des Südwestrundfunks mit Sitz in Mainz ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig: Die Bandbreite reicht vom Programmrecht über das Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Marken- oder Titelschutzrecht.

Dr. Alexandra Köth und Dr. Katrin Neukamm, Juristische Direktorinnen. © SWRKristina Schäfer (Foto: SWR, Kristina Schäfer)
Dr. Alexandra Köth (li.) und Dr. Katrin Neukamm, Justitiarinnen des Südwestrundfunks © SWR/Kristina Schäfer

Für die ARD ist das SWR Justitiariat vor allem beim Rundfunkbeitragsrecht, dem Jungen Angebot „funk“ von ARD und ZDF und bei der Umsetzung des Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks federführend tätig. Das hat sich auch mit dem Führungswechsel zum 1. September 2020 nicht geändert: An der Spitze des Justitiariats steht seither das Führungsduo aus Dr. Alexandra Köth und Dr. Katrin Neukamm, die sich den Job der Justitiarin im Top-Sharing-Tandem teilen und auch gemeinsam der Geschäftsleitung des SWR angehören. Sie folgen auf Dr. Hermann Eicher, der in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Telemedien: Zukunftssichere Änderungskonzepte in Vorbereitung

Nach Inkrafttreten des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags und der damit verbundenen Reform des Telemedienauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden auf ARD-Ebene unter enger Begleitung durch das SWR Justitiariat die seit 2009/2010 bestehenden Telemedienkonzepte einer gründlichen Evaluation unterzogen. Diese hat gezeigt, dass punktuelle Anpassungen der Telemedienkonzepte im Rahmen von so genannten Telemedienänderungskonzepten vorgenommen werden sollten, um eine zukunftssichere Grundlage für die sich immer stärker verändernden technischen Anforderungen und damit einhergehenden redaktionellen Möglichkeiten und Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen und gleichzeitig den reformierten gesetzlichen Rahmen des neuen Medienstaatsvertrags abzubilden. Deshalb wurde Ende 2020 sowohl auf ARD-Ebene als auch im SWR unter Federführung des Justitiariats eine interdisziplinäre Projektgruppe gebildet, die die entsprechenden Telemedienänderungskonzepte für die Online-Angebote erarbeitet.

ARD Retro: Archiv-Inhalte zeitlich unbefristet in der ARD Mediathek

ARD Retro in der ARD Mediathek © SWR (Foto: SWR)
ARD Retro in der ARD Mediathek © SWR

Zum UNESCO-Welttag des audiovisuellen Erbes am 27. Oktober 2020 startete das Angebot ARD Retro. Die ARD und das Deutsche Rundfunkarchiv haben dabei tausende zeitgeschichtlich relevante Videos frei zugänglich und zeitlich unbefristet ins Netz gestellt. Das Justitiariat des SWR begleitet dieses Projekt federführend innerhalb der ARD. Alle rundfunk-, urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen rund um dieses Angebot wurden im Justitiariat gebündelt beantwortet und so der Weg für eine zeitlich unbefristete Bereitstellung dieser audiovisuellen Inhalte freigemacht. Mit ARD Retro ist das Projekt SWR Retro damit auf die gesamte ARD ausgerollt worden – zugunsten aller Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland.

Radio der Zukunft: Experimentalvereinbarung ermöglicht innovative Radio-App

Die SWR3 App steht ab 17. August zum download bereit. ©SWRSWR3 (Foto: SWR)
Die SWR3 App steht seit 17. August zum Download bereit. ©SWR/SWR3

Als europaweit erste Hörfunkprogramme und -angebote bieten SWR3 und DASDING seit dem 17. August 2020 ihren Hörerinnen und Hörern über eine Smartphone-App nicht nur die Möglichkeit, im laufenden Programm zwischen verschiedenen Musiktiteln zu wechseln, sondern auch ihre Lieblingshits in eine persönliche Playlist zu übernehmen, die sie immer wieder abspielen können. Die vertraglichen Voraussetzungen für dieses „Radio der Zukunft“ hat das Justitiariat des SWR in monatelangen schwierigen Verhandlungen mit den Plattenfirmen und der GEMA mit Unterstützung aus Innovationslab und Pop-Unit geschaffen. Eine individuelle Musikauswahl ist von den bestehenden Sendeverträgen nicht umfasst und soll nach dem Geschäftsmodell der Rechteinhaber kostenpflichtigen Premium-Streamingdiensten vorbehalten sein. Dennoch gelang es, eine zeitlich begrenzte Experimentalvereinbarung abzuschließen, die auch für andere ARD-Anstalten offensteht. Eine Erweiterung auf die Hörfunkwellen SWR1 und SWR4 folgt in 2021.

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