Für die Chance auf Bildung macht es einen Unterschied, ob ein Kind in Bayern, Hessen oder Sachsen lebt. Erkrankt es für längere Zeit psychisch oder körperlich, kann die schulische Entwicklung je nach Bundesland sehr unterschiedlich verlaufen.
Das Angebot für die Beschulung erkrankter Schüler*innen reicht von der stundenweisen Abordnung der Lehrkräfte aus umliegenden Schulen in eine Klinik bis hin zu einem breitgefächerten Angebot an schulischer Unterstützung und Begleitung.
Ein gleiches Recht auf Pädagogik bei Krankheit gibt es in Deutschland nicht.