SWR2 Wissen: Archivradio-Gespräch

Die SPIEGEL-Affäre 1962 – Meilenstein für die Pressefreiheit

Stand
Interview
Lutz Hachmeister
Moderator/in
Lukas Meyer-Blankenburg
Lukas Meyer-Blankenburg

Lukas Meyer-Blankenburg im Gespräch mit Lutz Hachmeister

Ein SPIEGEL-Artikel 1962 stellt die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr infrage: "Bedingt abwehrbereit", so der Titel. Bundesanwalt Albin Kuhn wittert Landesverrat. Verteidigungsminister Franz Josef Strauß veranlasst, den Autor des Artikels im Spanien-Urlaub festzunehmen. Die Redaktionsräume des SPIEGEL werden durchsucht.

Das Vorgehen der Adenauer-Regierung und der Polizeibehörden sorgt für große Empörung und für große Solidarität unter deutschen Medien. Minister Strauß muss zurücktreten, die Affäre wird zum Meilenstein für die Pressefreiheit in der Bundesrepublik.

Gegen die Verhaftung von Spiegel-Redakteuren demonstriert am 30.10.1962 eine Gruppe von Studenten vor der Frankfurter Hauptwache mit einem Sitzstreik. Die kleine Tochter einer Demonstrantin hält ein Spiegel-Heft. Der am 8.10.1962 im Spiegel veröffentlichte Artikel "Bedingt abwehrbereit" von Conrad Ahlers führte zur Durchsuchung der Verlagsräume und zur Verhaftung von u. a. Herausgeber Rudolf Augstein und Chefredakteur Claus Jacobi wegen "Landesverrats". Die Anschuldigungen erwiesen sich als haltlos, Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Strauß verlor sein Amt.
Gegen die Verhaftung von Spiegel-Redakteuren demonstriert am 30.10.1962 eine Gruppe von Studenten vor der Frankfurter Hauptwache mit einem Sitzstreik. Im Bild die kleine Tochter einer Demonstrantin mit einer Ausgabe des SPIEGEL.

Lutz Hachmeister untersucht als Medienforscher die Geschichte der Medien in Deutschland. Er war Direktor des Adolf-Grimme-Instituts, das den bekannten Grimme-Fernsehpreis vergibt, und von 1987 - 1989 Medienredakteur beim "Tagesspiegel".

Von dieser Sendung ist kein Manuskript verfügbar.

Historische Aufnahmen

27.10.1962 "Bedingt abwehrbereit": Beginn der Spiegel-Affäre

27.10.1962 | Am Abend des 26. Oktober 1962 besetzte die Polizei Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ im Hamburger Pressehaus. Vorausgegangen waren Berichte des „Spiegel“, die sehr kritisch gegenüber der Politik von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) waren. Insbesondere der Artikel, der am 10. Oktober 1962 unter der Überschrift „Bedingt abwehrbereit“ erschienen war.
Der Artikel kam zu dem Ergebnis, dass die Verteidigungsstrategie der Bundeswehr im Fall eines sowjetischen Angriffs nicht funktionieren würde. Die Bundeswehr sei dafür zu schlecht ausgestattet.
Diesen Artikel und die darin enthaltenen Details betrachteten Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und Verteidigungsminister Strauß als Landesverrat, aber auch Bundesanwalt Albin Kuhn sah das so.
Am 23. Oktober 1962 ergingen Haftbefehle, drei Tage später schlug das Bundeskriminalamt zu und am folgenden Morgen, dem 27. Oktober 1962, informierte der Verlag die Öffentlichkeit über die Vorgänge.
Später, am selben Tag, befragen Journalisten die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, worüber wiederum der Südwestfunk berichtete. Darin fällt auch das Stichwort „Onkel Aloys“. Unter diesem Titel war im September bereits ein Strauß-kritischer Artikel im Spiegel erschienen – und zwar darüber, dass ein enger Vertrauter der Strauß-Familie, Aloys Brandenstein, durch Rüstungsgeschäfte der Bundesregierung Millionen an Provisionsgeldern kassiert habe.
Minister Strauß verklagt „Spiegel“-Chef Rudolf Augstein. Viele spekulieren, dass die aktuelle Aktion gegen den „Spiegel“ ein Racheakt des Verteidigungsministeriums sei. Auch diese Frage sprechen die Journalisten gegenüber der Bundesanwaltschaft an.

Konrad Adenauer

19.10.1951 Konrad Adenauer kritisiert Rundfunk

19.10.1951 | Bundeskanzler Konrad Adenauer fühlt sich in seiner Regierungsarbeit durch die Medien beeinträchtigt. Die würden zu einseitig berichten, das müsse sich ändern, erklärt er auf dem CDU-Parteitag in Karlsruhe.

20. bis 25.3.1958 Bundeskanzler Adenauer will Atomwaffen: Bundestag debattiert tagelang

20. bis 25.3.1958 | Bundeskanzler Konrad Adenauer strebt in den 1950er-Jahren nicht nur die friedliche Nutzung der Atomenergie an, sondern will auch die Bundeswehr im Rahmen der NATO atomar bewaffnen. Sein Hauptargument ist die mächtige Sowjetunion, der man etwas entgegensetzen müsse.
Die Opposition, vor allem die SPD, ist dagegen; sie plädiert für eine atomwaffenfreie Zone auf dem Gebiet der beiden deutschen Staaten. Eine atomare Aufrüstung dagegen würde eine Wiedervereinigung in weite Ferne rücken.
Die Debatte zieht sich über vier Tage hin. Wir hören Ausschnitte. Zunächst Bundeskanzler Konrad Adenauer, der wie auch schon in früheren Reden die Atombombe als Weiterentwicklung der bisherigen Waffensysteme darstellt. Es folgen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU), dann Fritz Erler (SPD), der mit einer Anspielung auf Goebbels‘ „totalen Krieg“ die Unionsabgeordneten dazu veranlasst, empört den Saal zu verlassen.
Anschließend hören wir Reinhold Maier (FDP), gefolgt von zwei weiteren SPD-Abgeordneten, nämlich Helmut Schmidt – dem späteren Bundeskanzler – sowie Gustav Heinemann – dem späteren Bundespräsidenten.
Am Schluss die einzige weibliche Stimme in der Debatte: Luise Rehling (CDU). Sie erklärt, für die Frauen und Mütter zu sprechen.
Nach der emotionalen Debatte stimmt der Bundestag mehrheitlich der atomaren Ausrüstung der Bundeswehr im Rahmen der NATO zu. Die SPD kündigt daraufhin an, sie werde eine Volksbefragung initiieren, da Atomwaffen zu einem nationalen Notstand führen würden. Den Anfang machen Hamburg und Bremen, die tatsächlich Volksbefragungen über die atomare Bewaffnung einleiten. Doch dazu kommt es nicht: Das Bundesverfassungsgericht hält die Befragungen für verfassungswidrig und stoppt sie.
Adenauer setzt sich somit durch, allerdings bleiben die in der Bundesrepublik stationierten Atomwaffen unter der Kontrolle der Vereinigten Staaten – nicht der Bundeswehr. | Kernenergie

27.7.1959 Konrad Adenauer plant "Deutschland-Fernsehen"

27.07.1959 | Die Regierung Adenauer möchte ein "Deutschland-Fernsehen" etablieren. Bundesinnenminister Schröder stellt das dafür notwendige Gesetz vor. Es schafft auch die Grundlagen für Deutschlandfunk und Deutsche Welle.

28.2.1961 Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"

28.2.1961 | Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz – die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland. | http://swr.li/BVerfG-Adenauer-Fernsehen

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