Der Fall Bögerl: In Neresheim (Baden-Württemberg) entnimmt am 14.02.2014 eine Polizisten bei einem Mann eine DNA-Probe. (Foto: picture-alliance / dpa, picture-alliance / dpa -)

Erfolgreiche Tätersuche

30 Jahre Genetische Forensik

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Thomas Hillebrandt
Ralf Kölbel
Ralf Kölbel, Online-Redakteur bei SWR Wissen aktuell sowie Redakteur bei SWR2 Wissen. (Foto: SWR, Christian Koch)
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Julia Nestlen

Auch allerkleinste Spuren können mittlerweile zur Aufklärung eines Verbrechens führen. Vor 30 Jahren wurde in England erstmals ein Mörder dank DNA-Analyse verhaftet.

Entdeckung der Methode war ein Zufall

Die Geschichte der forensischen DNA-Analyse beginnt Anfang der 80er Jahre mit den Morden an zwei Schülerinnen nahe der Stadt Leicester in Mittelengland. Die Polizei sichert an den Tatorten zahlreiche Spuren und erkennt schnell: Es ist derselbe Täter, doch die Suche nach ihm bleibt erfolglos.

Der Biochemiker Alec Jeffreys untersucht zu dieser Zeit an der örtlichen Universität genetisch bedingte Krankheiten – und entdeckt dort 1984 durch Zufall eine Methode, mit dem sich das Erbmaterial verschiedener Menschen relativ schnell vergleichen lässt.

Der erste Täter wird 1987 in England mittels genetischem Fingerabdruck überführt

Dabei werden bestimmte Enzyme zu den jeweiligen DNA-Proben gegeben. Diese Enzyme docken an nur für sie passende Stellen der DNA-Stränge an und spalten sie. Da diese Stellen bei jedem Individuum woanders liegen, entstehen jeweils unterschiedlich lange Bruchstücke. Die dabei entstehenden Muster sind für jeden Menschen - mit Ausnahme von eineiigen Zwillingen – völlig verschieden. So konnte der Täter überführt werden: Er heißt Colin Pitchfork, ein 27 Jahre alter Bäcker aus der Gegend. Am 19. September 1987 wird er verhaftet.

Bei Ermittlungsarbeiten heute nicht mehr wegzudenken

Im Spurensicherungslabor am Landeskriminalamt in Stuttgart suchen sie nach winzigen Partikeln von Blut, Haut oder Haaren, die untrüglich den Täter mit seinem Opfer in Verbindung bringen. Die Fortschritte in der DNA-Analyse sind für Andreas Stenger, Leiter des Kriminaltechnischen Instituts, bei Ermittlungen zentral: „Zum Beispiel brauchten wir früher bei Blutspuren Spuren von der Größe von einem Euro und heute genügen uns mikroskopisch kleine Elemente, die wir analysieren und von denen wir eine vollständige DNA-Spur generieren können.“

Genetischer Fingerabdruck (Foto: SWR, SWR - Thomas Hillebrandt)
Täter können immer öfter mithilfe des genetischen Fingerabdrucks überführt werden

Das Aussehen eines Täters darf nicht ausgelesen werden

Die DNA-Analyse ist zwar seit ihren Anfängen immer besser geworden, beruht aber immer noch auf dem reinen „Vergleichsprinzip“. Denn die sogenannten „codierten“ Bereiche der DNA, die zum Beispiel die körperlichen Merkmale bestimmen, sind bislang für KriminalistInnen tabu, es werden nur die „nicht-codierenden“ Bereiche untersucht, die keine Erbinformationen enthalten.

Darüber hinaus darf die Polizei aus einer Probe nur das Geschlecht des potentiellen Täters bestimmen. Im Zusammenhang mit zwei Morden in der Region Freiburg – eine Studentin wurde in Freiburg an der Dreisam gefunden, eine Joggerin im Wald in Endingen – kam im Jahr 2017 die Diskussion um DNA-Analysen wieder auf. Auch sie konnten nicht alle Möglichkeiten der Forschung nutzen.

Zahlreiche ungelöste Fälle könnten aufgearbeitet werden

Eine Entwicklung vom „genetischen Fingerabdruck“ hin zum „genetischen Steckbrief“ wäre für die Kriminalistik revolutionär und könnte eine Chance für bislang ungesühnte Morde sein. Denn auch Jahrzehnte später können konservierte DNA-Spuren noch verwertet werden. Der Fall des sogenannten „Reiterhof-Mords“ von Großbottwar 1984 konnte so 20 Jahre später aufgrund der neuen Möglichkeiten gelöst werden. Der Mörder wurde überführt und zu lebenslanger Haft verurteilt.

Ist am Landeskriminalamt der „genetische Fingerabdruck“ erstellt, wird alles mit der DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes abgeglichen – und in immer noch sehr vielen Fällen kein Eintrag gefunden. Doch bei Mord werden die Akten niemals geschlossen – und sollte es irgendwann den „genetischen Steckbrief“ geben, dann wissen die KriminalistInnen, nach wem sie suchen müssen.

Gegen den genetischen Steckbrief gibt es noch rechtliche Bedenken (Foto: SWR, SWR - Thomas Hillebrandt)
Gegen den genetischen Steckbrief gibt es noch rechtliche Bedenken
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