Der Bürgermeister vereinigt in seinem Amt mehrere Funktionen: Er ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und aller seiner Ausschüsse. Außerdem leitet er die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt/Gemeinde nach außen, nicht nur als Repräsentant sondern auch als Rechtsvertreter.
In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten (ab 20.000 Einwohnern) führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. In Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern sind die Bürgermeister hauptamtlich tätig, in kleineren Gemeinden ehrenamtlich, sofern es in der Hauptsatzung nicht anders festgelegt wurde.
Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt in Baden-Württemberg acht Jahre, eine im Vergleich zu anderen Bundesländern lange Amtszeit. Der Bürgermeister wird direkt gewählt (siehe auch: Direktwahl).
Die Aufgaben des Bürgermeisters sind klar im Gesetz geregelt - in Baden-Württemberg ist das die Gemeindeordnung.
Achtung: Kommunalwahl und Bürgermeisterwahl sind zwei getrennte Wahlen. Bürgermeister werden nicht bei der Kommunalwahl gewählt. Allerdings findet in einigen Gemeinden die Bürgermeisterwahl zeitgleich mit der Kommunalwahl statt.