Euroscheine liegen auf einer Heizung in einer Wohnung.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Patrick Pleul)

300 Euro vom Staat

Wie bekomme ich die Energiepauschale ausgezahlt?

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Im September bekommen in Rheinland-Pfalz viele Beschäftigte eine staatliche Finanzspritze: 300 Euro Energiepreis-Pauschale, um die hohen Energiekosten aufzufangen. Wer hat Anspruch darauf? Wie wird die ausgezahlt?

Und erhält jeder die volle Summe - oder überhaupt etwas? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Grundidee steckt hinter der Energiepreis-Pauschale?

Bereits im März, als der russische Krieg in der Ukraine gerade einen Monat alt war, beschloss die Ampel-Koalition in Berlin die Einmalzahlung. Gerne hätte man das Geld, so heißt es aus Koalitionskreisen, einfach an alle ausgezahlt. Doch dafür gibt es keinen simplen Weg, weil nicht alle Steuern zahlen oder anders vom Staat zu erreichen sind. So gab es einen Kompromiss: Beschäftigte bekommen das Geld mit der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber. Offiziell heißt es nun, das Geld solle "diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen" - die also mit Auto oder Bahn zur Arbeit fahren und deshalb höhere Kosten haben.

Wer bekommt die Energiepreis-Pauschale?

Alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die einer Beschäftigung nachgehen und Einkommenssteuer zahlen, erhalten die einmalige Energiepauschale. Auch Auszubildende haben Anspruch auf die 300 Euro, genauso wie Mini-Jobber, Leute im Bundesfreiwilligendienst oder Studenten im bezahlten Praktikum.

Wie komme ich an das Geld?

Die Energiepauschale wird im September automatisch mit dem Gehalt ausgezahlt. Extra was beantragen muss man dafür nicht, da ist der Arbeitgeber gefragt.

Steht die Pauschale auch Selbstständigen zu?

Selbstständige erhalten die Pauschale ebenfalls - und zwar in Form eines Steuernachlasses. Sie können die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen.

Wie viel Geld gibt es?

Leider gibt es die 300 Euro aber brutto und nicht netto. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bleiben davon im Schnitt 193 Euro netto übrig. Für Beschäftigte mit höherem Gehalt gehen mehr Steuern vom Bonus ab als bei Menschen mit niedrigen Einkommen.

Was kriegen Rentner und Pensionäre?

Pech für Rentner und Pensionäre, sie gehen bei dieser Unterstützungsmaßnahme im September leer aus. Also alle, die keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Arbeit haben. Schließlich fielen bei ihnen auch keine Fahrtkosten zur Arbeit an, argumentiert das Bundesfinanzministerium. Es sei denn, ein Rentner arbeitet als Mini-Jobber. Dann kriegt er die Pauschale. Glücklich auch, wer als Rentner ein versteuertes Einkommen hat, etwa aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage. Auch diesem Rentner winkt die Pauschale.

Kriegen auch Mini-Jobber die Pauschale?

Ja, alle Mini-Jobber haben Anspruch auf die Pauschale. Vorausgesetzt, es handelt sich um das erste Dienstverhältnis. Damit soll verhindert werden, dass jemand mit mehreren Mini-Jobs die Pauschale mehrmals kassiert.

Was ist mit Ferien-Jobbern?

Auch Ferienjobs berechtigen zum Erhalt der Energiepauschale. Hier gelten die gleichen Regeln wie für bezahlte Praktika oder Mini-Jobs. Voraussetzung ist auch hier, dass ab 1. September 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestand und der Arbeitgeber entweder den Ferienjobber sozialversicherungspflichtig anmeldet und Lohnsteuer abführt oder aber im Rahmen eines Mini-Jobs pauschal versteuert.

Das Landesamt für Steuern rät, sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, ob er er die Lohnsteuer monatlich abführt oder pauschal versteuert. Grund: Im ersten Fall erhalten Arbeitnehmer mit dem nächsten monatlichen Gehalt die Auszahlung über den Arbeitslohn. Im zweiten Fall muss im kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden - erst dann kommt man an die Pauschale.

Besteht die Gefahr, dass manche doppelt kassieren?

Das könnte Leuten passieren, die angestellt sind und nebenbei freiberuflich arbeiten. Behalten dürfen sie die doppelte Pauschale aber nicht. Das Finanzamt soll in solchen Fällen korrigierend eingreifen. Außerdem müssen Mini-Jobber ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Können auch Arbeitslose die Pauschale bekommen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Arbeitslose bekommen die Pauschale, wenn sie irgendwann im Laufe des Jahres 2022 einmal beschäftigt waren.

Und Studierende?

Studentinnen und Studenten, die sich etwas dazu verdienen - beispielsweise mit einem Mini-Job - können ebenfalls das staatliche "Energie-Geld" beanspruchen.

Was kostet das Ganze den Bund?

Der Staat gibt für die Energiepreispauschale 13,8 Milliarden Euro aus. Zieht man die wieder eingehenden Steuereinnahmen ab, bleiben Kosten von rund 10,4 Milliarden Euro.

Noch mehr Fragen? Hier geht's zum FAQ der Bundes-Finanzministeriums.

Reicht das Geld, um den Preisanstieg auszugleichen?

Nein, das ist inzwischen klar. Gas-, Strom- und Spritpreis sind in den vergangenen Monaten explodiert. Allein beim Strom zählte das Vergleichsportal Verivox für August, September und Oktober 123 Preissteigerungen von Grundversorgern, die für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt jährliche Mehrkosten von mehr als 300 Euro bedeuten. Beim Gas fallen die Erhöhungen noch saftiger aus, dazu kommt die staatliche Gasumlage.

Was ist denn noch geplant?

Die Bundesregierung arbeitet an einem weiteren Entlastungspaket. Vor zwei Wochen hatte sich die Ampel-Koalition intern auf das Paket geeinigt. Noch streiten aber Bund und Länder, wer das neue - das dritte - Entlastungspaket bezahlen soll. Darin vorgesehen ist dann auch die Energiepreis-Pauschale für Rentnerinnen und Rentner - und zwar im Dezember.

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