Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt: Es gebe vermehrt Hinweise darauf, dass manche Kunden von ihren Energieversorgern überhöhte Abschlagsrechnungen bekämen. In manchen Fällen würden den Verbrauchern einige Hundert Euro mehr im Monat in Rechnung gestellt als den Versorgern zustehen würden, so die Verbraucherzentrale.
Auch wenn die Energiepreise derzeit durch die Decke gehen - bei der Berechnung der Abschlagszahlungen sind den Versorgern Grenzen gesetzt: Sie sind nach Angaben der Verbraucherzentrale dazu verpflichtet, die Abschläge am durchschnittlichen Verbrauch eines Haushalts und am aktuellen Preis zu orientieren. Alle Verbraucher sollten deshalb neue Abschlagsberechnungen genau prüfen und dafür den Vorjahresverbrauch sowie die aktuellen- Strom- und Gaspreise heranziehen.
Was tun, wenn die Abschläge zu hoch sind?
Sind die Abschläge zu hoch, kann vom Versorger verlangt werden, dass er sie anpasst. In Streitfällen könne auch ein Antrag bei der Schlichtungsstelle in Berlin gestellt werden. Keinesfalls dürften jedoch die monatlichen Zahlungen eigenmächtig reduziert werden, da schon bei einem Zahlungsrückstand von zwei Monaten eine Versorgungssperre drohe.
Warum sollte man sich gegen zu hohe Abschläge wehren?
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Abschläge zu hoch waren, muss der Versorger eine entsprechende Rückzahlung leisten. Die Verbraucherzentrale rät dennoch dazu, zu hohe Abschläge gar nicht erst hinzunehmen, denn wegen der aktuellen Lage seien viele Versorger bereits in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Im Falle einer Insolvenz wäre das vorausgezahlte Geld verloren, warnen die Verbraucherschützer.
Hauseigentümer-Verband fordert Entlastungen für Vermieter
Der Haus- und Wohnungseigentümer-Verein "Haus und Grund" in Koblenz fordert neue bundesweite Regeln, um Vermieter zu entlasten. Demnach sollen Hausbesitzer die erhöhten Abschläge für Strom und Gas direkt an Mieter weitergeben können. Etwa 80 Prozent der Mietwohnungen im Land gehörten Privatleuten, so der Vorsitzende des Eigentümer-Verbandes, Christoph Schöll.
Die Besitzer der Mietshäuser müssten zurzeit sehr hohe Vorauszahlungen leisten. Die Mehrkosten können nach jetziger Gesetzeslage erst dann anteilig an die Mieter weitergeben werden, wenn deren Strom- und Gasabrechnungen nächstes Jahr im April oder Mai vorliegen.
Dann sei aber zu befürchten, sagt Schöll, dass viele Mieter die hohen Nachzahlungen nicht leisten könnten und die Vermieter auf den gezahlten Energiekosten sitzen blieben. Deshalb fordert der Verband, dass Hauseigentümer die Nebenkostenabschläge direkt anpassen können, wenn der Versorger die Preise erhöht.