Ein Ort an der Ahr kurz nach der Flutkatastrophe (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa)

U-Ausschuss zur Flut beendet Beweisaufnahme

"Das war kein Untersuchungsausschuss wie jeder andere"

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Der Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat nach 42 Sitzungen seine Beweisaufnahme beendet.

Rund 285 Stunden lang wurde getagt, es gab 22 Sachverständige, 227 Zeugen wurden vernommen, einige teils mehrfach.

Der Ausschussvorsitzende Martin Haller (SPD) sagte nach der Sitzung am Donnerstag, die Ausschussmitglieder hätten dem Ende der Zeugenvernehmungen einstimmig zugestimmt.

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Ende der Beweisaufnahme nach eineinhalb Jahren

Der Untersuchungsausschuss hatte knapp eineinhalb Jahre lang Zeuginnen und Zeugen der Flutnacht vernommen. Es war der umfangreichste und folgenschwerste U-Ausschuss in der Geschichte von Rheinland-Pfalz. Mit Roger Lewentz (SPD) und Anne Spiegel (Grüne) waren zwei Minister nach Erkenntnissen aus dem Ausschuss von ihren Ämtern zurückgetreten.

"Das war kein Untersuchungsausschuss wie jeder andere."

Der Obmann der Grünen im Ausschuss, Carl-Bernhard von Heusinger, sagte, der große Umfang der Aufarbeitung sei der Katastrophe angemessen gewesen. Michael Frisch, Obmann der AfD, sagte, der Rücktritt von zwei Ministern im Zuge der Aufklärung habe den Menschen im Ahrtal ein Stück weit Gerechtigkeit gegeben. Allein das stimme ihn zufrieden.

"Er hat die Mängel des Katastrophen- und Hochwasserschutzes aufgedeckt."

Meist sachliche Arbeit im U-Ausschuss

Der Trierer Politikwissenschaftler Uwe Jun hat dem Ausschuss des Landtags ein überwiegend gutes Zeugnis ausgestellt. "Er hat viel bewirkt und zwei wesentliche Ergebnisse. Auf personeller Seite, indem zwei Minister zurücktreten mussten." Die Arbeit des Gremiums habe aber auch die Mängel des Katastrophen- und Hochwasserschutzes deutlich aufgedeckt, so Jun. Aber: Die politischen Ursachen und Folgen der Katastrophe seien angemessen bearbeitet worden. Nach Juns Einschätzung seien die Gespräche von Sachlichkeit und wenig parteipolitischer Polemik geprägt gewesen. Auch die Regierungsparteien hätten konstruktiv mitgearbeitet.

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Noch einmal ADD-Chef als Zeuge gehört

Der Untersuchungsausschuss hatte noch einmal tagen müssen, weil der Präsident der Landeskatastrophenschutzbehörde ADD, Thomas Linnertz, auf Antrag der AfD zum mittlerweile vierten Mal als Zeuge gehört wurde. Ursprünglich war erwartet worden, dass die öffentliche Beweisaufnahme am vergangenen Freitag mit der letzten Zeugenvernehmung hätten enden sollen.

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Wieder Thema: Urlaub von ADD-Vizechefin Hermann

Bei Linnertz' Befragung ging es vor allem um seine frühere Vizepräsidentin, die kurz nach der Flut eine Reise in die USA angetreten hatte und deswegen stark in der Kritik steht. Gegen die inzwischen pensionierte Vizechefin Begoña Hermann läuft ein Disziplinarverfahren. Sie steht im Verdacht, für die Reise einen dienstlichen Anlass vorgetäuscht zu haben, um überhaupt in die USA zu gelangen. Damals waren Reisen dorthin wegen Corona-Beschränkungen weitgehend untersagt.

Keine Urlaubssperre nach der Flut

Linnertz sagte bei seiner letzten Befragung im Ausschuss, dass die mittlerweile pensionierte politische Beamtin seinerzeit keine feste Funktion im Katastrophenstab gehabt habe, in ihrer Abwesenheit sei sie vertreten worden. Grundsätzlich sei damals über eine Urlaubssperre in der ADD diskutiert worden. Eine solche habe er aber nicht für verhältnismäßig und auch nicht für dienlich gehalten, so dass auf dieses Instrument verzichtet worden sei.

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U-Ausschuss will Bericht bis zum Sommer erstellen

Ganz vorbei ist die Arbeit des Ausschusses mit dem Ende der Beweisaufnahme allerdings noch nicht. Das Sekretariat des Gremiums wird bis zur Sommerpause den Bericht des Vorsitzenden erstellen, der dann an die Fraktionen geht, wie Haller erklärte. Er rechne mit 1.200 Seiten. Daran schließe sich die Beweiswürdigung der Fraktionen und der Ausschussmitglieder an. Er geht davon aus, dass der Abschlussbericht bis Ende des Jahres vorliegen wird. Bis dieser Bericht im Parlament ist, könne theoretisch die Beweisaufnahme jederzeit wieder aufgenommen werden.

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