Sorge der Opfer vor Revision

Erneutes Urteil: Lebenslange Haft für Trierer Amokfahrer

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Hinterbliebene und Opfer der Trierer Amokfahrt hoffen, dass der Anwalt des Amokfahrers nicht noch einmal Revision einlegen wird. Wie im ersten Prozess hat das Landgericht den Angeklagten heute zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und ordnete seine Unterbringung in der Psychiatrie an.

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