Es gab ein massives Polizeiaufgebot an jenem Pfingstsonntag in Zemmer-Rodt im Kreis Trier-Saarburg. Eine ganze Kolonne Streifenwagen war dort unterwegs, einige der Polizeifahrzeuge parkten an den Straßen oder auf Wiesengrundstücken in der Nähe eines Hauses.
Polizisten führten gefesselten Tatverdächtigen zum Krankenwagen
Sondereinsatzkräfte mit einer speziellen Schutzausrüstung waren in den Straßen der Fidei-Gemeinde zu sehen - nichts was man dort normalerweise an einem Feiertag erwartet hätte. Dann führten Polizeibeamte einen fast nackten, nur mit kurzer Hose bekleideten Mann zu einem bereitstehenden Krankenwagen. Er hatte die Hände auf dem Rücken gefesselt.
Das Landgericht Trier hatte in einem Verfahren Ende 2024 zu klären, was damals genau passierte. Angeklagt war der Mann, der einige Monate zuvor mit einem Krankenwagen weggebracht worden war und danach bereits in der forensischen Psychiatrie Nette-Gut bei Andernach untergebracht wurde.
Anklage: Mit dem Fleischermesser ins Herz gestochen
Der Angeklagte lebte und arbeitete wie sein Bruder in der Schweiz. Er habe Drogen genommen und sich mit Verschwörungstheorien beschäftig, hieß es am ersten Prozesstag in der Anklage. Irgendwann habe er seine Arbeit in der Schweiz verloren. Der Angeklagte leide unter paranoider Schizophrenie, hieß es weiter.

Am Pfingstwochenende dieses Jahres seien er und sein Bruder zu einem Familienbesuch nach Zemmer-Rodt gekommen. Zunächst sei der Angeklagte dort nur etwas verhaltensauffällig gewesen. Am Pfingstsonntag soll er den 60-jährigen Freund seiner Mutter im Nachbarhaus besucht haben.
Aus nicht näher bekannten Gründen habe er den Freund der Mutter mit einem Fleischermesser angegriffen und ihn ins Herz, in den Bauch und in den Brustkorb gestochen. Vor Gericht war von Wahnvorstellungen die Rede. Das Gewaltopfer starb noch am Tatort an seinen schweren Schnitt- und Stichverletzungen.

Der Angeklagte sei dann zurück ins Haus seiner Mutter gegangen. Sie habe zunächst den Sohn wegen dessen Schnittverletzungen in ein Krankenhaus bringen wollen, sei dann aber noch ins Nachbarhaus gegangen, weil ihr Freund nicht ans Telefon ging. Die Mutter habe dann ihren toten Freund gefunden.
Der Angeklagte soll dann versucht haben, in den Keller zu flüchten und dabei seinen Bruder mit einem Schraubenzieher leicht verletzt haben. Der Bruder konnte sich laut Anklage retten. Der Angeklagte sei durch Spezialeinsatzkräfte festgenommen worden.
Strafvollzug Psychiatrie hinter Gittern – Wirken Therapien für Straftäter?
Lieber nicht zu früh entlassen. Weil Anstaltsleitungen einen Rückfall fürchten, sitzen psychisch kranke Straftäter oft länger im Maßregelvollzug als es eine Haftstrafe vorgesehen hätte.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte die Absicht, beide Menschen zu töten. Wegen seiner psychischen Erkrankung sei er bei der Tat jedoch schuldunfähig gewesen.
Am zweiten Verhandlungstag, dem 4. Dezember, sollten eigentlich die Mutter und der Bruder des Angeklagten gehört werden. Beide machten jedoch von ihrem Recht Gebrauch und verweigerten die Aussage.
Gericht ordnet Unterbringung in psychiatrischer Klinik an
Das Landgericht entschied am Ende des Prozesses, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik gehöre. Der Mann habe die Tat an Pfingsten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, so eine Sprecherin des Gerichts.