Schockanrufe (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Britta Pedersen)

Prozess am Amtsgericht Trier

Männer in Trier wegen Schockanrufen zu Gefängnisstrafen verurteilt

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Zwei Männer wurden am Freitag zu einer Haftstrafe verurteilt, weil sie durch Schockanrufe Geld erbeuten wollten. Das hat das Amtsgericht Trier entschieden.

Die beiden Männer müssen wegen versuchtem gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs in einem minderschweren Fall für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Die beiden 53 und 54 Jahre alten Männer gestanden am Freitag vor Gericht, gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Personen eine 67-jährige Frau in Konz angerufen zu haben. Dabei hätten sie sich als Tochter der Frau ausgegeben und erklärt, es sei etwas Schlimmes passiert. Ein weiterer Täter habe sich anschließend als Polizeibeamter ausgegeben.

Täter wollten 25.000 Euro

Der angebliche Polizist habe der Frau erklärt, ihre Tochter sei in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Sie käme ins Gefängnis, wenn keine 25.000 Euro Kaution bezahlt würden.

Immer wieder, so heißt es in der Anklageschrift, sollen die Täter Kontakt zu ihrem Opfer gesucht haben. Eine Täterin gab sich als Rechtsanwältin aus. Zudem sei der 67-jährigen Konzerin mitgeteilt worden, dass ein Mitarbeiter des Amtsgerichts Trier das Geld abholen werde.

Zusätzlich sollte sie die Stückelung und einzelne Seriennummern der Geldscheine angeben.

Frau bemerkt Betrug rechtzeitig

Die Frau aus Konz hatte vor Gericht ausgesagt, sie habe sich gedacht, dass es sich dabei um eine Betrugsmasche handle. Denn sie habe gar keine Tochter, sondern lediglich einen Sohn. Deshalb habe sie direkt die Polizei alarmiert.

Vor Gericht erzählte sie, als sie den Hörer abgenommen habe, sei nur ein Gekreische zu hören gewesen. "Mama, Mama, ich hatte einen Unfall". Als ihr dann der falsche Polizist von dem vermeintlichen Unfall erzählte, habe sie heimlich ihrem Sohn mitgeteilt, er solle die Polizei rufen.

Die Situation an sich sei für sie belastend gewesen, so die Konzerin. Denn die Täter hätten sie gezwungen, etwa zwei Stunden am Telefon zu bleiben.

Schließlich habe sie vorgegeben, das Geld von der Bank abgeholt zu haben. Sie sei froh gewesen, als die Polizei gekommen sei. Diese sei gut vorbereitet gewesen. Beispielsweise hätten sie eine Liste mit Seriennummern von Geldscheinen dabei gehabt. Denn die Täter wollten, dass sie ihnen diese abliest.

Letztendlich sind die beiden Angeklagten bei dem Versuch, das Geld in Konz abzuholen, festgenommen worden.

Schweich

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SWR