Ein Missbrauchsopfer mit dem Pseudonym Karin Weißenfels will nicht vor das Landesarbeitsgericht ziehen, um eine umfassende Einsicht ihrer Personalakte beim Bistum Trier einzufordern. Das teilte ihr Anwalt dem SWR mit. Der Trierische Volksfreund hatte zuerst darüber berichtet.
Das Urteil vom Arbeitsgericht Trier aus dem vergangenen Dezember ist damit rechtskräftig. Darin wurde ihre Klage auf eine vollständige Akteneinsicht abgewiesen.
Urteil: Keine Einsicht in die Personalakte
Die Klägerin ist noch immer beim Bistum Trier eingestellt. Sie hatte vor Gericht eine uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte gefordert, die mehrere Aktenordner umfasst. Das Bistum stellte der Klägerin aber nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seite komplett geschwärzt sind.
Arbeitsgericht muss nun entscheiden Einigung zwischen Bistum Trier und Missbrauchsopfer um Akteneinsicht gescheitert
Im Bistum Trier ist im Fall der Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ein Vergleich mit der Kirche gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.
Die damalige Begründung des Bistums: in der Personalakte würden sich auch Dokumente befinden, die formaljuristisch nicht in eine Personalakte gehören.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass in einem Zivilverfahren die Klägerin beweisen muss, was zur Personalakte gehört und was nicht. Ihr Antrag sei zu allgemein gestellt gewesen.
Der Fall Karin Weißenfels
Die Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels war jahrelang von einem Priester sexuell missbraucht worden. Er war ihr Vorgesetzter.
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Als sie schwanger von ihm wurde, drängte er sie dazu, abzutreiben. Das Bistum hat die Frau als Opfer sexuellen Missbrauchs anerkannt. Sie wurde dafür finanziell entschädigt. Der Täter ist inzwischen verstorben. Er wurde für seine Tat nie bestraft.