Ein Betreiber einer Gaststätte in Trier hat mit einem Jugendlichen am Ostermontag die Bundespolizei aufgesucht. Demnach legte er ein Bündel mit Falschgeld vor. Es ging um zwei Scheine à 50 Euro und drei Zwanziger-Scheine. Der 16-jährige Jugendliche habe zuvor versucht, diese Scheine bei einer Service-Kraft der Gaststätte zu wechseln.
Falschgeld als "Gegenleistung" kassiert
Der Jugendliche gab bei der Polizei an, diese Scheine habe er am Vortag von einem Bekannten als Gegenleistung für eine Arbeit bekommen. Er habe damit einen Döner bezahlt. Er will dabei nicht gemerkt haben, dass es sich um Falschgeld handele.
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Film- oder Theatergeld
Wie die Bundespolizei weiter mitteilte, handelt es sich bei den Scheinen um sogenanntes Film- oder Theatergeld. Dieses wird auch als "Prop Copy" oder "Movie Money" bezeichnet. Solche Scheine wirken beinahe echt und tragen lediglich auf der Rückseite einen unscheinbaren Vermerk "Prop copy". Die Bundespolizei Trier stellte das Geld sicher. Der Jugendliche müsse sich einem Strafverfahren stellen, hieß es.