Urteil nach tödlichem Nachbarschaftsstreit

Frau mit Eisenstange getötet: Täter aus Trier muss mehr als vier Jahre in Haft

Stand

Im Prozess um den tödlichen Nachbarschaftsstreit mit einer Eisenstrange wurde das Urteil gesprochen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Richterin folgte dem nicht.

Vor dem Landgericht Trier ist am Freitag ein 25-Jähriger wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nicht alle Umstände hätten in der Beweisaufnahme geklärt werden können, sagte die Vorsitzende Richterin. Dennoch sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann seine Nachbarin während eines Streits im vergangenen September mit einer Eisenstange am Kopf verletzt hatte und sie an den Folgen der Verletzung gestorben war.

Streit war Auslöser für Angriff mit Eisenstange

Anfang September vergangenen Jahres ging die 57-Jährige Frau zur Wohnung des Angeklagten. Sie wollte sich wegen der zu lauten Musik bei ihm beschweren. Dabei trug sie ein Messer mit sich. Im Verlauf des folgenden Streits hat der 25-jährige Mann die Frau mit einer Eisenstange geschlagen. Das Opfer war daraufhin rückwärts die Treppe hinunter gefallen. Sie verstarb zwei Wochen später im Krankenhaus.

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Nach Angaben der Richterin hätte dem Mann bewusst sein müssen, welche Folgen ein solcher Schlag für die Frau hat. Außerdem hätte der Angeklagte damit rechnen müssen, dass das Opfer durch den Schlag die Treppe hinunter fällt.

War es Notwehr?

Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Aus Sicht der beiden Verteidiger spielte es eine Rolle, dass die getötete Frau ein Messer bei sich trug, als sie zur Wohnung des Mannes kam.

"Aus unserer Sicht liegt glasklar eine Notwehrlage vor."

Zudem sei die Frau mit dem Messer auf den Angeklagten zugegangen und habe ihn angegriffen. Der 25-Jährige habe sich der Eisenstange bedienen dürfen. Sein Handeln sei also gerechtfertigt, so Verteidiger Schaffarczyk. "Aus unserer Sicht liegt glasklar eine Notwehrlage vor."

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Staatsanwalt sieht keine Notwehr

Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Eine solche Notwehrlage konnte es nicht erkennen. Der Mann hätte auch anders handeln können. Das sagt auch die Staatsanwaltschaft. So sei zwischen dem 25-Jährigen und dem Opfer auf der Treppe noch genügend Platz gewesen. Zu viel, um wirklich von einem Angriff der Frau sprechen zu können, so die Anklage weiter. Die Staatsanwaltschaft plädierte daher auf Totschlag und forderte fünf Jahre Haft.

Täter ist eingeschränkt schuldfähig

Vor der Tat hatte der Mann Alkohol getrunken und Drogen konsumiert. Wie die Richterin in ihrer Urteilsverkündung erklärte, ist er aus diesem Grund nur eingeschränkt schuldfähig. Zudem ist der Angeklagte abhängig von Alkohol und Drogen. Die Richterin erklärte in der Begründung, dass aber auch das Verhalten der Frau eine Rolle spielt. So hätte das Opfer nicht mit einem Messer zur Wohnung des Angeklagten kommen dürfen.

Während des Prozesses entschuldigte sich der 25-Jährige mehrmals für seine Tat.

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