Vor dem Landgericht Trier ist am Freitag ein 25-Jähriger wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nicht alle Umstände hätten in der Beweisaufnahme geklärt werden können, sagte die Vorsitzende Richterin. Dennoch sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann seine Nachbarin während eines Streits im vergangenen September mit einer Eisenstange am Kopf verletzt hatte und sie an den Folgen der Verletzung gestorben war.
Streit war Auslöser für Angriff mit Eisenstange
Anfang September vergangenen Jahres ging die 57-Jährige Frau zur Wohnung des Angeklagten. Sie wollte sich wegen der zu lauten Musik bei ihm beschweren. Dabei trug sie ein Messer mit sich. Im Verlauf des folgenden Streits hat der 25-jährige Mann die Frau mit einer Eisenstange geschlagen. Das Opfer war daraufhin rückwärts die Treppe hinunter gefallen. Sie verstarb zwei Wochen später im Krankenhaus.
Ruhestörung soll Auslöser gewesen sein Prozess am Landgericht Trier wegen tödlichen Nachbarschaftsstreits
Der Prozess am Landgericht hat mit Verzögerung begonnen, weil eine Schöffin nicht erschienen war. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Nachbarin mit einer Eisenstange tödlich verletzt zu haben.
Nach Angaben der Richterin hätte dem Mann bewusst sein müssen, welche Folgen ein solcher Schlag für die Frau hat. Außerdem hätte der Angeklagte damit rechnen müssen, dass das Opfer durch den Schlag die Treppe hinunter fällt.
War es Notwehr?
Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Aus Sicht der beiden Verteidiger spielte es eine Rolle, dass die getötete Frau ein Messer bei sich trug, als sie zur Wohnung des Mannes kam.
Zudem sei die Frau mit dem Messer auf den Angeklagten zugegangen und habe ihn angegriffen. Der 25-Jährige habe sich der Eisenstange bedienen dürfen. Sein Handeln sei also gerechtfertigt, so Verteidiger Schaffarczyk. "Aus unserer Sicht liegt glasklar eine Notwehrlage vor."
Revisionsprozess am Landgericht nach Amokfahrt Gutachter bestätigt Amokfahrer von Trier paranoide Schizophrenie
Im Prozess nach der Trierer Amokfahrt hat ein psychiatrischer Gutachter einen Kollegen bestätigt. Es geht vor allem um die Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Staatsanwalt sieht keine Notwehr
Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Eine solche Notwehrlage konnte es nicht erkennen. Der Mann hätte auch anders handeln können. Das sagt auch die Staatsanwaltschaft. So sei zwischen dem 25-Jährigen und dem Opfer auf der Treppe noch genügend Platz gewesen. Zu viel, um wirklich von einem Angriff der Frau sprechen zu können, so die Anklage weiter. Die Staatsanwaltschaft plädierte daher auf Totschlag und forderte fünf Jahre Haft.
Täter ist eingeschränkt schuldfähig
Vor der Tat hatte der Mann Alkohol getrunken und Drogen konsumiert. Wie die Richterin in ihrer Urteilsverkündung erklärte, ist er aus diesem Grund nur eingeschränkt schuldfähig. Zudem ist der Angeklagte abhängig von Alkohol und Drogen. Die Richterin erklärte in der Begründung, dass aber auch das Verhalten der Frau eine Rolle spielt. So hätte das Opfer nicht mit einem Messer zur Wohnung des Angeklagten kommen dürfen.
Während des Prozesses entschuldigte sich der 25-Jährige mehrmals für seine Tat.