Bischof Ackermann bestätigt Entlassung des AfD-Politikers Christoph Schaufert aus einem Kirchengremium.

Beschwerde abgewiesen

Bischof Ackermann bestätigt Entlassung des AfD-Politikers Schaufert

Stand

AfD-Politiker Christoph Schaufert wurde aus dem Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde entlassen. Eine Beschwerde des Politikers dagegen hat der Trierer Bischof jetzt abgelehnt.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die Beschwerde von Christoph Schaufert, Landtagsabgeordneter der AfD im Saarland, abgewiesen. Mitte April hatte Generalvikar Ulrich von Plettenberg die Entscheidung bekannt gegeben, Schaufert aus dem Verwaltungsrat St. Marien Neunkirchen zu entlassen. Er schade der Glaubwürdigkeit der Kirche, so der Generalvikar.

AfD-Poltiker Christoph Schaufert hat gegen seine Entlassung durch das Bistum Trier Beschwerde eingelegt.
Christoph Schaufert ist Landtagsabgeordneter der AfD im Saarland.

Entlassung wegen AfD-Zugehörigkeit?

Schaufert hatte Beschwerde gegen die Entlassung des Generalvikars eingelegt. Die Begründung: Die Sanktion werde allein wegen seiner Zugehörigkeit zur AfD erteilt, heißt es darin. Eine "kirchenfeindliche Betätigung" oder eine Äußerung, die gegen das christliche Menschenbild gerichtet ist, hätte ihm nicht nachgewiesen werden können.

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Bischof Ackermann weist Beschwerde ab

Bischof Ackermann teilt diese Auffassung nicht und verteidigt die Entscheidung seines Generalvikars. In einem aktuellen Schreiben an den AfD-Politiker heißt es, dass Schaufert politisches Mandat "unvereinbar mit der Ausübung des Wahlamtes im Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde des Bistums Trier" sei.

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Hinzu käme der "mit dem Engagement für die AfD verbundene massive Vertrauensverlust im Verwaltungsrat der Kirchengemeinde", so Ackermann weiter. Ergänzend habe Ackermann ein aktuelles Interview Schauferts in einer Wochenzeitung in seine Prüfung einfließen lassen, heißt es weiter.

Sie repräsentieren diese Partei nach außen.

Auch das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Auffassung des Verfassungsschutzes als rechtmäßig beurteilt, die AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" einzustufen, habe Ackermann berücksichtigt. Der Trierer Bischof schreibt dazu: "Sie repräsentieren diese Partei nach außen und werden daher mit den in der Öffentlichkeit propagierten Meinungen dieser Partei identifiziert."

Gegen diese Entscheidung kann Christoph Schaufert wieder Beschwerde einlegen - in Rom beim Vatikan.

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