Ab Oktober dürfen so genannte Schotter- oder Steingärten in der Stadt Mainz nicht neu angelegt werden. Grundlage für das Verbot ist die neue Begrünungs- und Gestaltungssatzung, die am Dienstag vorgestellt wurde.
Die Stadt habe sich zum Ziel gesetzt, Grundstücke stärker zu begrünen, so die Mainzer Umweltdezernentin Janina Steinkrüger (Bündnis 90/Die Grünen). Damit solle vor allem Lebensraum für Insekten geschaffen und der Überhitzung in der Stadt, zum Beispiel in tropischen Nächten, vorgebeugt werden. Die Stadt Mainz folgt damit anderen rheinland-pfälzischen Städten, die ebenfalls Schottergärten verboten haben.
Gegen bereits existierende Steingärten könne man aufgrund des Bestandsschutzes nicht vorgehen, die neue Satzung verbiete aber im gesamten Stadtgebiet, solche Gärten neu anzulegen. Außerdem besagt die neue Satzung, dass alle Flächen, die auf neuen Grundstücken nicht bebaut werden, zukünftig begrünt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel auch Flachdächer von Neubauten.
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Steinkrüger sagte, dass eine Begrünung Schall und Luftschadstoffe reduziere, zugleich durch die Schaffung von Lebensräumen der Biodiversität für Tiere und Pflanzen diene - "und ist nicht zuletzt auch schön anzuschauen". Die neue Satzung gilt ab dem 1. Oktober, sie ersetzt die bisherige aus dem Jahr 1983.