Corona-Impfstoff von Astrazeneca mit Spritze (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Nach Corona-Impfung

Möglicher Impfschaden - Mainzerin klagt gegen AstraZeneca

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Wolfgang Seligmann
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Corinna Lutz
Corinna Lutz ist Reporterin im SWR Studio Mainz (Foto: SWR, Daniel Brusch)

Sie war drei Tage nach der Corona-Impfung auf dem rechten Ohr taub und ist es bis heute. Deshalb fordert eine Mainzer Zahnärztin vom Impfstoffhersteller AstraZeneca Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Es ist der erste Prozess um einen möglichen Impfschaden vor einem Mainzer Gericht. Das Landgericht beschäftigt sich ab heute mit dem Fall der 40-jährigen Zahnärztin aus Mainz. Sie fordert mindestens 150.000 Euro von AstraZeneca.

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Taubheitsgefühl im Gesicht

Nach Angaben ihres Anwalts Joachim Cäsar-Preller war die Frau im März 2021 mit Kollegen aus der Zahnarztpraxis bei einem Impftermin gewesen. Drei Tage nach der Corona-Impfung mit dem Wirkstoff von AstraZeneca habe sie auf dem rechten Ohr nichts mehr hören können. Am ersten Verhandlungstag sagte die Frau, direkt nach der Impfung habe sie ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt.

Der Rechtsbeistand der beklagten Seite forderte, die Klage abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande gekommen.

Handelt es sich um einen Impfschaden?

Auch jetzt sei sie immer noch auf dem rechten Ohr taub und könne noch nicht wieder arbeiten. Von der Berufsgenossenschaft sei ein Gutachten eingefordert worden, sagte der Anwalt der Klägerin.

Das Gutachten sei von der Uniklinik Würzburg erstellt worden. Darin werde der Mainzer Zahnärztin ein Impfschaden bescheinigt. Dieses Gutachten werde beim Prozess vorgelegt.

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