Im Revisionsprozess wegen schwerer Misshandlung des eigenen Babys hat das Landgericht Landau am Donnerstag das Urteil gesprochen. Die Mutter des Kindes wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. (Foto: SWR)

Verteidiger will in Revision gehen

Baby in Ludwigshafen misshandelt: Mutter muss ins Gefängnis

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Im Revisionsprozess wegen schwerer Misshandlung des eigenen Babys hat das Landgericht Landau am Donnerstag das Urteil gesprochen. Die Mutter des Kindes wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Landgericht Landau verurteilte die Mutter aus Ludwigshafen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Anwalt der Frau kündigte an, in Revision gehen zu wollen.

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Bewährungsstrafe für Vater

Der Vater des Babys erhält wegen unterlassener Hilfeleistung eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Damit ist seine Strafe milder als im ersten Prozess, damals hatte er noch eine dreeinhalbjährige Freiheitsstrafe bekommen. Während des letzten Verhandlungstages schauen die beiden Eltern teilnahmslos vor sich hin. "Wir haben in menschliche Abgründe geblickt", sagte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegründung. Das Gericht sei überzeugt davon, dass die schweren inneren und äußeren Verletzungen des damals sieben Wochen alten Kindes im Elternhaus passiert sind.

Mutter will es nicht gewesen sein, Vater schweigt

Die Mutter des Jungen, die zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alt war, hat während des Prozesses in Landau bestritten, etwas mit den Verletzungen des Babys zu tun gehabt zu haben. Der Vater schwieg zu den Vorwürfen. Im Laufe des Prozesses zeigte sich, dass es schwierig ist, festzustellen, wer genau das Baby so schwer misshandelt hat. Fest steht aber, dass das Kind im Oktober 2018 mit so schweren Verletzungen in ein Krankenhaus in Mannheim kam, dass es nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Der heute Vierjährige lebt in einer Pflegefamilie.

Neue Verhandlung in Landau

Das Landgericht Landau hatte den Fall neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das frühere Urteil des Frankenthaler Landgerichtes aufgehoben hatte.

Verteidiger forderte Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Mutter des Kindes eine Haftstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und sogenannter Aussetzung gefordert. Für den Vater plädierte die Anklage wegen Aussetzung auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Die Verteidiger der Eltern plädieren auf Freispruch.

Das Landgericht Frankenthal hatte die beiden angeklagten Eltern aus Ludwigshafen bereits vor drei Jahren zu Gefängnisstrafen von dreieinhalb Jahren verurteilt.

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Ein Arzt hatte während des Prozesses ausgesagt, dass sich der Junge angesichts seiner massiven inneren und äußeren Verletzungen gut gemacht hätte. Allerdings sei die geistige und sprachliche Entwicklung verzögert.

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