Geld, Krankenkassenkarten und ein Stethoskop

Krankenversicherte können dennoch kündigen

Verbraucherzentrale RLP warnt: Keine Post mehr bei Beitragserhöhung

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Die gesetzlichen Krankenkassen können zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge erhöhen - müssen die Versicherten darauf aber nicht mehr per Post hinweisen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt daher, dass viele Versicherte möglicherweise gar nicht mitbekommen, dass ihre Kasse den Zusatzbeitrag anhebt. Bei einer Kostensteigerung haben sie aber ein Sonderkündigungsrecht.

Keine Post mehr in Sachen Beitragserhöhung

Bislang mussten die Versicherer ihre Mitglieder über höhere Beiträge und Kündigungsrecht schriftlich informieren. Diese Pflicht der Krankenkassen zur Versendung eines gesonderten Informationsschreibens bei einer Beitragserhöhung ist bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt. Das steht so - relativ unbeachtet - im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag im Oktober beschlossen hatte. Es reicht nun, wenn die Kasse auf ihrer Homepage oder im Mitgliedermagazin auf die Erhöhung aufmerksam macht.

Spätestens einen Monat vor der Erhöhung des Zusatzbeitrags sollte da eine Information stehen. Bei den gesetzlichen Kassen liegt der allgemeine Beitragssatz aktuell bei 14,6 Prozent. Dann kommt eben je nach Kasse ein individueller Zusatzbeitrag dazu. Derzeit sind das maximal 1,7 Prozent.

Was tun beim Wechsel der Krankenkasse?

Angenommen, die Krankenkasse erhöht zum 1. Januar 2023 den Zusatzbeitrag, dann haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats Januar. Dabei ist es egal, wie lange man schon bei der Kasse versichert ist. Eine Kündigung muss man dann nicht schicken, es reicht, wenn man sich eine neue Kasse aussucht, diese übernimmt dann die Formalitäten.

Wer die Frist für die Sonderkündigung verpasst, kann vom normalen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet dann eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Das geht aber nur, wenn man vorher zumindest ein Jahr lang bei der Kasse versichert war.

Worauf muss ich beim Wechsel achten?

Als erstes hilft es, die Zusatzbeiträge der unterschiedlichen Krankenkassen zu vergleichen. Dazu gibt es eine Übersichtsseite im Internet beim GKV-Spitzenverband, oder auch bei der Verbraucherzentrale. Neben den Kosten kommt es dann vor allem auf persönliche Wünsche und Bedürfnisse an. Bei den gesetzlichen Kassen sind 90 Prozent der Leistungen identisch, der Rest sind freiwillige Zusatzleistungen. Darunter fallen professionelle Zahnreinigungen oder spezielle Angebote für Schwangere oder Kinder.

Wie hoch wird der Zusatzbeitrag?

Im Oktober hat der Bundestag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dadurch wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum 1.1.2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent steigen. Parallel wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben. Somit kommen auf gesetzlich Versicherte Zusatzkosten von bis zu 233 Euro jährlich zu. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Jahr ein Rekorddefizit von 17 Milliarden Euro erwartet. Das Gesetz soll diese Lücke schließen.

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SWR