Prozessbeginn vor dem Landgericht Koblenz

Drogen-Toter in Mendig: Wer ist verantwortlich?

Stand

Vor dem Koblenzer Landgericht hat der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die für den Tod eines 20-Jährigen bei einer Drogenparty verantwortlich sein sollen. Es geht um die Frage, ob sie ihn hätten retten können.

Die beiden Angeklagten, ein 30-Jähriger und ein 49-Jähriger, sollen dem Mann nicht geholfen haben, obwohl er wegen Drogenkonsums schon massive Ausfallerscheinungen hatte. Er war Ende Juli vergangenen Jahres in Mendig gestorben.

Angeklagte sollen Drogen-Opfer nicht geholfen haben

Die drei Männer waren laut Anklageschrift im Sommer bei einem Festival in Obermendig. Danach feierten sie in Mendig in der Wohnung von einem der Angeklagten weiter. Zusammen nahmen sie Ectsasy-Tabletten, die der 49-jährige Angeklagte mitgebracht hatte. Er sagte vor Gericht, jeder von ihnen habe zwei Tabletten genommen.

Ob das spätere Todesopfer möglicherweise noch mehr nahm, ist nicht klar. Doch der 20-Jährige reagierte im Laufe der Nacht mit Beinzucken und konnte nicht mehr sprechen. In diesem Zustand filmten ihn die beiden Angeklagten mit einem Handy. Die Aufnahmen wurden zum Prozessstart im Gericht zur Beweisaufnahme gezeigt.

Prozessbeginn in einem Gerichtssaal des Landgerichts Koblenz
Vor dem Koblenzer Landgericht müssen sich zwei Männer verantworten, die für den Tod eines Mannes verantwortlich sein sollen. Dabei sind laut Anklage Drogen im Spiel gewesen.

Erst später, am frühen Morgen, schafften die beiden den Mann laut Anklage aus der Wohnung vor die Haustür - und erst dann rief einer der beiden Männer den Notruf. Unklar ist, ob der junge Mann zu dem Zeitpunkt bereits tot war. Die Staatsanwältin sagte, man hätte klar erkennen können, dass sich der Mann in einem lebensbedrohlichen Zustand befand und ihm helfen müssen.

Anklage wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen

Die beiden Männer sind wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Das heißt, im Prozess muss geklärt werden, ob der 20-Jährige auch gestorben wäre, wenn sie früher einen Notarzt gerufen hätten. Einer der beiden Angeklagten sagte im Gericht, er habe das tun wollen, der andere habe das aber abgelehnt.

Gegenüber dem Rettungsdienst und der Polizei hatten beide behauptet, den Mann nicht zu kennen. Die Polizei musste zunächst ermitteln, um wen es sich bei dem toten Mann handelt. Bei der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Todesopfer um einen Freund des 30-Jährigen handelte.

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SWR