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75 Jahre Grundgesetz und Pressefreiheit: „Ich konnte zum ersten Mal frei berichten“

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Annika Kercher
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Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz in Artikel 5 festgelegt. Dieses Recht ist für Luna Watfa eine echte Errungenschaft, nachdem sie in Syrien wegen ihrer Berichte verhaftet worden war. Wir haben zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 mit ihr über Artikel 5 gesprochen.

Das ist … 

Luna Watfa aus Koblenz. Dort arbeitet sie vor allem als Job-Coachin und Dozentin. Nebenbei ist sie als Freie Journalistin tätig. In ihrer Heimat Syrien konnte die 43-Jährige ihren Beruf als Journalistin nie richtig ausüben. Sie sagt: "Im Vergleich zu Syrien ist die Pressefreiheit in Deutschland sehr gut."

Veröffentlichung nur mit geändertem Namen 

Luna Watfa berichtet, dass 90 Prozent der Journalistinnen und Journalisten in Syrien nur unter geändertem Namen veröffentlichen. Und obwohl sie das getan hat, wurde sie verhaftet und im Gefängnis gefoltert, erzählt Watfa. Das Risiko, das man eingeht, wenn man in Syrien Texte veröffentlicht, sei sehr hoch. Auch wenn sie von Anfang an wusste, dass es in Deutschland Pressefreiheit gibt, blieben Zweifel: Darf ich das nun sagen? Oder vielleicht lieber doch nicht? 

Meine erste große Erfahrung mit Pressefreiheit war der Prozess gegen zwei ehemalige Geheimdienstoffiziere der syrischen Regierung in Koblenz.

2020 begann der Prozess gegen zwei Männer, die für den syrischen Geheimdienst gearbeitet hatten. Ihnen wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen: unter anderem Folter, Vergewaltigung und Mord in mehreren Fällen. Watfa sagt, dass sie zum ersten Mal das Gefühl hatte, sie konnte alles so berichten, wie es wirklich war und das unter ihrem echten Namen und mit ihrem Gesicht.

Hier habe sie eindrücklich und deutlich gespürt, was Pressefreiheit heißt. Eine besondere Bedeutung hatte auch der Prozess an sich: Hier wurden zwei Männer verurteilt, die für den Geheimdienst gearbeitet haben, der Watfa 2014 verhaftet hatte.  

Der Inhalt von Artikel 5 ist toll, trotzdem sieht die Realität manchmal anders aus.

Luna Watfa betont, dass sie den Inhalt von Artikel 5 sehr schön findet. "Am Inhalt ist nichts auszusetzen, das ist toll geschrieben." Trotzdem komme es auf die Anwendung des Artikels im Alltag an und da gebe es noch Optimierungsbedarf.

Dabei nimmt sie Bezug auf die Beurteilung der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen, nach der sich die Situation für Journalistinnen und Journalisten in Deutschland verschlechtert habe. Grund dafür sind auch Angriffen auf Reporter bei Demonstrationen. Auch die Gesellschaft trage Verantwortung daran, dass die Pressefreiheit eingehalten werde.

Berichterstattung über Gaza-Konflikt sieht Watfa kritisch 

Einschränkungen der Pressefreiheit gibt es für Watfa auch in der Berichterstattung über den Gaza-Konflikt. Es sei klar, dass bei diesem Thema besondere Sensibilität geboten sei - doch gerade Journalisten wissen, worauf zu achten ist, sagt sie. Sie hat den Eindruck, dass man als Journalist in Deutschland nichts Israelkritisches sagen oder schreiben dürfe, ohne fürchten zu müssen, seinen Job zu verlieren.

Das passe nicht zu Artikel 5, der auch Meinungsfreiheit beinhalte. Watfa sagt aber auch: "Mir ist klar, dass in Deutschland die Situation aufgrund der Geschichte noch spezieller ist." Dennoch müsse auch über Menschenrechtsverletzungen in Gaza gesprochen werden dürfen. 

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