In dem Prozess gegen den Inspekteur der Polizei in Stuttgart ist am Freitag die Entscheidung über ein wesentliches Beweismittel gefallen. Der ranghöchste Polizist im Land steht wegen sexueller Nötigung einer Polizeikollegin vor Gericht. Der Mitschnitt eines Videotelefonats zwischen den beiden ist laut dem Richter vor Gericht zulässig.