Der Verurteilte, der im Dezember seinen Arbeitskollegen im Schlachthof mit einem Messer angegriffen hat, wird in den Gerichtssaal im Landgericht Ulm geführt.

Urteil am Landgericht Ulm gefällt

Nach Messerangriff im Schlachthof: Mann wird in psychiatrischer Klinik untergebracht

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Nach dem Messerangriff auf einen Kollegen im Ulmer Schlachthof im Dezember wird der Verurteilte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das hat das Landgericht Ulm heute entschieden.

Im Dezember hat der Verurteilte im Ulmer Schlachthof mit einem Metzgermesser auf seinen 33-jährigen Arbeitskollegen eingestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt. Das sieht das Landgericht Ulm als erwiesen. Das Gericht befand den amtlichen Fleisch-Fachassistenten jedoch für schuldunfähig: Gutachter hatten bei ihm paranoide Schizophrenie festgestellt. Der 37-Jährige wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Messerangriff im Schlachthof: Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung

Laut seiner Aussage im Prozess hatte er sich von Kollegen gemobbt gefühlt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auf versuchten Mord gelautet. Während der Tat habe er sich dazu entschieden, das Opfer doch nicht umbringen zu wollen, so Hanna Eckert, Sprecherin des Landgerichts Ulm gegenüber dem SWR. Daher verurteilte die Kammer den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung. Er bleibt auf unbestimmte Zeit in der psychiatrischen Einrichtung.

Seit Anfang Juni ist der Fall vor dem Landgericht Ulm verhandelt worden. Nach vier anstelle von sechs angesetzten Prozesstagen wurde am Montagmittag das Urteil gesprochen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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