Das Emblem des Oberlandesgerichts Stuttgart. Dort wurde am Mittwoch der Widerspruch des Vereins Deutsches Tierschutzbüro gegen eine einstweilige Verfügung eines großen Kaninchenzüchters verhandelt (Symbolbild). (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)

Entscheidung des Oberlandesgerichts

OLG Stuttgart gibt Kaninchenzüchter recht

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Ein Kaninchenzüchter hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart recht bekommen. Eine Tierschutzorganisation unterlag mit ihrem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung.

Eine Tierschutzorganisation darf im Zusammenhang mit Vorwürfen der Tierquälerei den Namen und den Standort des betroffenen Kaninchenzuchtbetriebes nicht nennen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch entschieden.

Dass der baden-württembergische Betrieb gegen den Tierschutz verstoßen habe, sei bisher nur ein Verdacht, so das OLG. Die Tierschützer hätten vor einer Veröffentlichung der Vorwürfe außerdem eine Stellungnahme des Betriebs einholen müssen, heißt es weiter.

Stuttgart

Widerspruch gegen einstweilige Verfügung Vor dem OLG Stuttgart: Tierschutzbüro contra Kaninchenzüchter

Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Stuttgart mündlich im Streit zwischen dem deutschen Tierschutzbüro und einem Kaninchenzüchter verhandelt. Vor dem Gebäude kam es zu Protesten.

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Das deutsche Tierschutzbüro mit Sitz in NRW hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gewehrt, wonach die Organisation weder den Namen des Betriebs noch dessen Standort und auch nicht die Kaninchenrasse nennen darf.

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SWR