Es ist eine Fülle von Informationen, die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer beachten müssen. Und dann soll die Steuererklärung auch noch digital erfolgen, also per Elster. Das sorgt bei vielen Betroffenen nach Auskunft der Finanzämter in Ulm und Heidenheim für Unsicherheiten.
Telefone bei den Finanzämtern laufen heiß
Was ändert sich für mich? Muss ich künftig mehr oder weniger bezahlen? Woher bekomme ich die Daten? Solche und weitere Fragen müssen derzeit geklärt werden. Bei den Finanzämtern in der Region laufen die Telefone heiß.
Beim Finanzamt in Heidenheim beispielsweise liegen rund 66.000 Akten mit Grundstücken aus seinem Zuständigkeitsbereich. Es sei eine Riesenreform, sagte Behördensprecherin Olga Schießl. Denn jedes einzelne Grundstück müsse neu bewertet werden. In Heidenheim rechnet man ab dem 1. Juli mit noch mehr Anrufen.
Außerdem werden gerade ältere Menschen mit Grundbesitz bei der digitalen Übermittlung überfordert sein, so eine Finanzberaterin. Manche haben das noch nie gemacht.
Wichtig für Mieter und Eigentümer Alle Infos zur neuen Grundsteuer 2022
Die Grundsteuer wird neu berechnet. Wir klären, welche Daten Besitzer von Immobilien in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland übermitteln müssen und welche Regeln gelten.
Noch nicht alle Bodenrichtwerte neu ermittelt
Bodenrichtwerte werden ebenfalls neu ermittelt. Sie werden digital abrufbar sein. Zuständig sind die Kommunen, die auch die Hebeberechtigung für die Grundsteuer haben. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen.
Allerdings sind die neuen Bodenrichtwerte momentan noch nicht überall komplett, beispielsweise für den Alb-Donau-Kreis und den Großraum Schwäbisch Gmünd. Abgabefrist für die Erklärung zur Grundsteuer, die sogenannte Feststellungserklärung, läuft nach derzeitigem Stand bis Ende Oktober. Sie kann über die Steuer-Onlineplattform "Elster" eingereicht werden.
Warum gibt es eine neue Grundstücksreform?
Die Richtwerte, aus denen die Grundsteuer berechnet wird, waren seit 1964 nicht mehr angepasst angepasst worden. Seither ist jedoch viel passiert. So kann beispielsweise ein Grundstück vor 50 Jahren am Ortsrand gelegen haben, heute liegt es mehr in der Stadt, seine Lage ist eine andere, das Grundstück wird also auch anders bewertet.
So wurden verschiedene Richtwerte neu ermittelt. In Baden-Württemberg wird mit der neuen Reform das Gebäude, das auf dem Grundstück steht, zudem irrelevant. Es zählt nur die Grundstücksfläche. Eigentümer im Ländle, die ein großes Haus auf kleinem Grundstück haben, werden so weniger belastet sein, als Eigentümer, die ein kleines Haus auf großem Grundstück haben. Das kann in anderen Bundesländern komplett anders aussehen, denn jedes hat sich für ein Berechnungsmodell entscheiden können.