Autovermieter aus Westhausen (Ostalbkreis) bekommt ein Auto, das er vermietet, hat nicht zurück.  (Foto: SWR)

Gerichte erteilen Absage

Erst gemietet, dann verkauft: Betrogener Vermieter bekommt VIP-Bus nicht zurück

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Martin Miecznik
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Carola Kührig (Foto: SWR, SWR - Alexander Kluge)

Ein Autovermieter aus Westhausen ist um ein Auto geprellt worden. Ein Kunde hatte es es unter falschem Namen gemietet und dann verkauft. Warum der Unternehmer leer ausgeht und hohe Kosten hat.

Ein Autovermieter aus Westhausen (Ostalbkreis) bekommt ein Auto, das er vermietet hat, nicht zurück. Vor Gericht hatte er keinen Erfolg. Und das, obwohl ein mutmaßlicher Betrüger das Auto unter falschem Namen gemietet und nach Berlin verkauft hat.

Neuer Besitzer muss VIP-Bus aus Westhausen nicht zurückgeben

Das Auto ist offenbar viel in Berlin unterwegs. Das weiß Unternehmer Stefan Maier aus Westhausen. Aber das hilft ihm nicht. Denn der Käufer, der beim Kauf von dem mutmaßlichen Betrug nichts wissen konnte, darf das Auto behalten.

Maier hatte gegen den neuen Besitzer aus Berlin zwar auf Herausgabe geklagt, die Klage wurde jedoch abgewiesen. Und eine Versicherung springt auch nicht ein.

"Ich bin natürlich wütend, ich bin entsetzt - und ich bin natürlich ganz klar enttäuscht. Enttäuscht, dass ich alleine gelassen werde. Mir hilft niemand."

Autovermieter aus Westhausen (Ostalbkreis) bekommt ein Auto, das er vermietet, hat nicht zurück.  (Foto: SWR)
Der VIP-Bus - Autovermieter Stefan Maier aus Westhausen (Ostalbkreis) bekommt das Fahrzeug nicht zurück.

Promis auf der Kundenliste für VIP-Bus

Das Fahrzeug ist ein Mercedes Sprinter, luxuriös ausgestattet als VIP-Fahrzeug mit Kühlschrank, Klimaanlage, Fernseher und Holzboden. Solche Fahrzeuge hat Maier schon an viele Persönlichkeiten vermietet.

In seiner Kundenliste finden sich Namen wie Ennio Morricone, Melania Trump, Kai Pflaume, Inka Bause, auch Namen von Fußballspielern von Manchester United und vom FC Bayern sind dabei. Sein bekanntester Fahrgast sei der ehemalige FDP-Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher gewesen. Das seien tolle Fahrgäste gewesen, erinnert sich der Autovermieter. Und dann kam ein Kunde, mietete einen VIP-Bus unter falschem Namen und verkaufte ihn weiter.

Kein Diebstahl: Warum das Auto nicht als gestohlen gilt

Beim Verkauf hat der mutmaßliche Betrüger dann einen gefälschten Führerschein und einen gefälschten Ausweis aus Irland vorgezeigt, für Laien nicht als Fälschung erkennbar. Das Auto gilt jetzt als unterschlagen und nicht als gestohlen.

Maier kann es auch nicht abmelden, weil die Kennzeichen mit dem neuen Besitzer unterwegs sind. Steuer und Versicherung für den Sprinter laufen deshalb weiter auf ihn.

"Wenn ich das vermiete, dann gebe ich ja den Schlüssel freiwillig an den Mieter. Dann ist das kein Diebstahl. Der müsste mir den Schlüssel klauen. [...] So habe ich Pech."

Laut dem SWR-Rechtsexperten Chrisoph Kehlbach kann man auch Eigentümer einer Sache werden, wenn man sie von einem nicht Berechtigten erwirbt. Wer in gutem Glauben eine Sache erwerbe, soll nicht davon ausgehen müssen, dass später jemand kommt und sagt, die Sache gehöre eigentlich ihm.

Dem Autovermieter aus Westhausen wurde geraten, künftig jedesmal zum Abgleich der Identität zur Polizei zu gehen, zusammen mit den Ausweisen und der Kundschaft.

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