Landgericht Tübingen (Foto: SWR)

Acht Jahre Haft nach Jugendstrafrecht

Landgericht Tübingen: Urteil nach Mord am Schwager in Mössingen

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Das Landgericht Tübingen hat einen 20-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte in Mössingen seinen Schwager erstochen. Der starb schwer verletzt auf der Straße.

Dass er seinen Schwager mit drei Messerstichen in die Brust getötet hat, hatte der Angeklagte, der aus Syrien stammt, schon zu Prozessbeginn unter Tränen gestanden. Das Geständnis wirkte sich nun strafmildernd auf das Urteil aus, so der Richter. Da der Täter zum Zeitpunkt der Tat erst 19 Jahre alt war und durch den frühen gewaltsamen Tod seines Vaters als unreif gilt, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt.

SWR Reporterin Miriam Plappert war im Landgericht Tübingen, als das Urteil gesprochen wurde, und berichtete darüber live im Gespräch mit Thomas Scholz im SWR Studio Tübingen.

Motiv für Mord mit dem Messer

Das Motiv für die Messerstiche sei gewesen, seine Schwester zu schützen. Sie soll von ihrem Mann vergewaltigt und geschlagen worden sein. Aber auch persönlicher Ärger über den Schwager soll im Spiel gewesen sein. Die Tat hatte für Aufsehen gesorgt, weil sich das Opfer noch schwer verletzt auf die Straße schleppen konnte und dort von Passanten gefunden wurde. Er starb an den Folgen seiner Verletzungen.

Was war passiert im November 2021?

Der Angeklagte und sein Schwager sollen am Abend des 21. November 2021 in der Wohnung der Frau, also der Schwester bzw. Ehefrau, gemeinsam auf dem Sofa gesessen haben. Unvermittelt soll dann der damals 19-Jährige seinen Schwager mit einem Messer angriffen haben. Trotz der drei Stiche ins Herz konnte sich der 37-jährige Mann auf die Straße retten und um Hilfe rufen. Wegen des hohen Blutverlustes brach er dort aber zusammen und starb. Der Angeklagte floh nach der Tat am Abend und stellte sich am Folgetag der Polizei.

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Tübingen

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SWR