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Aus Mangel an Beweisen

Freispruch nach Brand in Gammertingen mit einem Toten

Stand
AUTOR/IN
Koerner

In Hechinger Prozess Brandstiftung mit Todesfolge in Gammertingen im Kreis Sigmaringen ist heute das Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Ingemar Koerner:

Das Landgericht Hechingen hat den Angeklagten freigesprochen, weil die Indizien für eine Verurteilung nicht genügt haben - Beweise gab es keine. In der Begründung teilte das Gericht mit, dass es „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden hat. Wie der Brand wirklich entstanden ist, konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Das Feuer habe alle möglichen Spuren zerstört. Durch den Brand in dem Gammertinger Wohnhaus im August war ein Mann an einer Rauchgasvergiftung gestorben. Ein weiterer Mann wurde schwerverletzt. Zwei Männer konnten sich selbst durch ein Fenster retten.

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Koerner