Die heute 54-jährige Frau aus Schramberg (Kreis Rottweil) wurde vom Landgericht Rottweil wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihren gleichaltrigen Ehemann im Frühjahr dieses Jahres getötet hat. Der Mann war am 12. Februar 2023 tot in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaars in Schramberg-Sulgen aufgefunden worden. Seine Ehefrau hatte ihn nach Ansicht der Richterinnen und Richter während eines Streits erstochen und das Verbrechen dann als Selbstmord getarnt.
SWR-Reporter Hardy Faißt nach der Urteilsverkündung in Rottweil:
Frau sprach bis zuletzt von Selbstmord ihres Mannes
"Durch ihre Hand kam der Mann zu Tode", so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Angeklagte hatte die Tat während des Prozesses immer wieder geleugnet - ihr Mann habe sich das Leben nach einem schlimmen Streit selbst genommen. Sie könne sich aber an nichts erinnern. Die Staatsanwaltschaft klagte die Frau wegen Totschlags an. Zwei Töchter des Opfers aus vorheriger Ehe schlossen sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen an. Seit März saß die Angeklagte in Untersuchungshaft und stand seit Anfang September vor dem Landgericht Rottweil.
Eine Bekannte der Angeklagten hatte im September vor Gericht ausgesagt, dass ihr die Frau nach der Tat in Sprachnachrichten vom Tod ihres Mannes berichtet und dabei von einem angeblichen Suizid gesprochen habe. Die Bekannte hatte das damals auch der Polizei gemeldet. Die Tatwaffe war laut Staatsanwaltschaft ein langes Küchenmesser. Insgesamt sechs Mal soll die Frau damit auf ihren Ehemann eingestochen haben.
Frau war bei der Tat stark betrunken
Bei der Tat soll die Angeklagte schwer betrunken gewesen sein. Rund 3,6 Promille hatte ein Alkoholtest kurz nach Mitternacht nach der Tat ergeben. So sah das Gericht die Steuerungsfähigkeit der Angeklagten als stark vermindert an und blieb mit sieben Jahren Haft deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte elf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.