Maskenpflicht, Abstandsgebot, Versammlungsverbot, Ausgangssperren, Lockdown - damit sollte die Ausbreitung von Corona-Infektionen verhindert werden. Während die meisten sich an die Regeln hielten, gab es ein paar wenige, die sich dagegen auflehnten und dagegen verstießen. Bußgeldbescheide und Anzeigen waren die Folge – dementsprechend mehr Arbeit hatten die Gerichte im Land.
Maskenverweigerer vor Gericht
Ein Mann sitzt ohne Maske im Gericht. Er will sein Bußgeld nicht bezahlen, das er genau deswegen bekommen hat – weil er andernorts auch schon keine Maske tragen wollte. Als der Richter ihn auffordert eine Maske aufzusetzen, wird es unruhig im Saal. Der Mann hat Sympathisanten im Publikum. Nach langem Hin und Her zieht er dann doch eine auf.
Dies war eine der Szenen, die sich in den vergangenen Monaten im Lörracher Amtsgericht zugetragen hatte. Insgesamt gab es mehr als 500 Fälle, die in Zusammenhang mit Corona standen, sagt Pressesprecher Jens Münch.
"Wir hatten 520 Fälle, davon waren 243 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, der Rest waren Strafverfahren."
Viele Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurden eingestellt
Als Strafverfahren wurden beispielsweise Fälschungen von Impfpässen angeklagt. Bei den Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten handelte es sich hingegen um Einsprüche gegen verhängte Bußgelder, die bis zu einer Höhe von 500 Euro reichen konnten. Meist waren dies Verstöße gegen die Maskenpflicht oder das Versammlungsverbot.
"Ein sehr großer Anteil der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurde im Hauptverhandlungstermin eingestellt, sodass die Staatskasse die Kosten des Verfahrens getragen hat und die jeweils Betroffenen ihre Auslagen selbst tragen mussten. Das macht statistisch gesehen den größten Anteil der Verfahren aus."
Bei einigen wurden Einsprüche zurückgenommen. Und weiter führt Münch aus: "Der Anteil an Verurteilungen ist eher gering im Vergleich zur Quote sonstiger Ordnungswidrigkeitenverfahren."
Gründe für Verfahrenseinstellungen
Die Gründe, warum die Verfahren eingestellt wurden, waren vielfältig. Verallgemeinern ließen sie sich nicht, die Umstände hätten von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden müssen, sagt Dietrich Bezzel, Richter am Amtsgericht Lörrach. Zum einen wurde die wirtschaftliche Situation des Betroffenen berücksichtigt, zum anderen die Schwere des Verstoßes oder "die Beweisaufnahme hätte intensiver geführt werden müssen, was in keinem Verhältnis stand."
Diskussionen um Verordnungen im Gerichtssaal
Gelegentlich war es den Beklagten aber auch wichtig, ihre Ansichten vor Gericht darzulegen. So mancher kam mit seitenlangen Abhandlungen zum Thema: Sinn und Unsinn zum Tragen von Masken. Auch dafür hatte Bezzel in gewisser Weise Verständnis, auch wenn er der falsche Adressat war.

"Einerseits sind wir schon bemüht, den Betroffenen zuzuhören und denen ist es ja auch ein Anliegen gehört zu werden. Andererseits muss man sagen, können wir das nicht leisten, grundsätzliche Debatten über die Rechtmäßigkeit von Vorschriften zu führen. Dafür sind wir nicht der Ort."
Rückblickend sind die beiden Richter am Amtsgericht Lörrach froh, dass die Coronazeit und die damit zusammenhängenden Verfahren nun bald abgeschlossen sind. Denn eines ist auch klar: An Arbeit mangelte den Richtern nicht – und wie in allen anderen Verfahren auch – sich nicht aus der Ruhe bringen lassen, war auch zu Coronazeiten das A und O des Richterjobs.