Der Augustinerplatz in Freiburg bei Nacht. Viele Menschen sitzen in Grüppchen auf der Treppe. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance / dpa | Patrick Seeger)

Lärm am Augustinerplatz

Gerichtsurteil: Stadt Freiburg muss Nachtruhe gewährleisten

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Eva-Maria Elias
Eva-Maria Elias (Foto: privat)

Das Verwaltungsgericht Mannheim hat entschieden, dass die Stadt Freiburg für die Einhaltung der Nachtruhe am Augustinerplatz verantwortlich ist. Nach 24 Uhr muss nun Ruhe herrschen.

Seit Jahren schon beschweren sich die Anwohnerinnen und Anwohner des Augustinerplatzes in Freiburg über den nächtlichen Lärm. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in Mannheim entschieden: Die Stadt Freiburg ist für den Augustinerplatz verantwortlich und muss dafür sorgen, dass die Nachtruhe eingehalten wird.

Anwohnerin Doris Morawe hatte gemeinsam mit ihrem Nachbarn Karlheinz Ruf geklagt. Die beiden sind selbst juristisch ausgebildet. Über das Urteil aus Mannheim sind sie froh:

Stadt und Kläger einigten sich 2019

Zwei Anwohnende hatten Klage gegen die Stadtverwaltung eingereicht, weil diese zu wenig gegen den Lärm unternehme. Im Oktober 2018 gab das Freiburger Verwaltungsgericht dem Kläger und der Klägerin in allen Belangen recht.

Gegen dieses Urteil legte die Stadt Freiburg fristgerecht Berufung ein. Nach dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Martin Horn und einzelnen kleineren Maßnahmen, schien sich die Situation am Augustinerplatz zu verbessern. Die Klägerin und der Kläger verständigten sich im Dezember 2019 mit der Stadt darauf, das Verfahren ruhen zu lassen.

Nach der Pandemie hat sich Situation verschlimmert

Während der Corona-Pandemie kehrte auf dem Augustinerplatz Ruhe ein. Durch Ausgangs- und Kontaktverbote war der Platz nachts kaum belebt. Doch seit dem Ende der Corona-Schutzmaßnahmen habe sich die Lärmsituation wieder massiv verschlechtert, so die Anwohnerinnen und Anwohner. Die Klägerin und der Kläger hatten außerdem den Eindruck, die Bemühungen von vor der Pandemie seien gänzlich vergessen.

Als der Freiburger Gemeinderat schließlich die neue Parkanlagensatzung auf den Weg gebracht hat, wurde das Verfahren von Seiten der Klägerin und des Klägers wieder aufgenommen. Die Satzung sieht auf insgesamt sechs Flächen in der Stadt ein Verbot von Lautsprecherboxen und Musikinstrumenten ab 23 Uhr vor. Der Augustinerplatz ist aus dieser Satzung ausdrücklich ausgenommen.

Hinzu kommt, dass der Gemeinderat beschlossen hatte, den Kommunalen Ordnungsdienst deutlich einzuschränken. Sein Dienst endet mit diesem Beschluss um 23 Uhr - da gehe es am Augustinerplatz aber erst richtig los, berichtet Anwohnerin Doris Morawe. Die Nachtmediatorinnen und -mediatoren seien hier nicht der richtige Weg, betonen nicht nur die Anwohnerinnen und Anwohner. Die Freien Wähler im Gemeinderat schließen sich dieser Auffassung an.

Stadt muss Nachtruhe am Augustinerplatz durchsetzen

Am 3. August 2023 fand schließlich die Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim statt. Der VGH macht deutlich, dass für die Ruhestörungen auf dem Augustinerplatz in erster Linie die Stadt Freiburg verantwortlich sei, nicht die Polizei. Die Stadt habe unterschiedliche Möglichkeiten, gegen Verstöße der Nachtruhe vorzugehen. Beispielhaft führt das Gericht ein Verbot von Glasflaschen und die Beschlagnahme von Musikboxen und Instrumenten an.

"Jetzt ist keine Berufung mehr möglich. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim war das oberste Gericht, das möglich ist. Sie haben das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt."

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