Ein Angeklagter im Prozess wegen einer Attacke am Rande einer Corona-Demo wird vor der Verkündung des Urteils in den Gerichtssaal geführt. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Revisionsanträge abgewiesen

Attacke am Rande von "Querdenker"-Demo: Urteil bestätigt

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Das Urteil gegen zwei Linksextremististen, die 2020 Mitglieder der rechten Gruppe "Zentrum Automobil" attackiert haben, ist rechtskräftig. Das entschied Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen zwei junge Männer aus der Stuttgarter linksextremistischen Szene bestätigt. Das teilte das Landgericht Stuttgart am Donnerstag mit. Die im Oktober 2021 zum Zeitpunkt des Urteils 21- und 26-Jährigen hatten im Mai 2020 am Rande einer "Querdenker"-Demonstration auf dem Cannstatter Wasen aus einer Gruppe Vermummter heraus Mitglieder der rechten Gruppierung "Zentrum Automobil" attackiert.

Mitglieder von "Zentrum Automobil" wurden schwer verletzt

Drei Angegriffene wurden dabei teilweise schwer verletzt. Ein Mann ist seitdem auf einem Auge fast blind, ein anderer erlitt einen Schädelbruch und lag nach der Attacke einige Zeit im Koma. Alle drei Opfer arbeiteten zum Zeitpunkt der Straftat beim Autokonzern Mercedes Benz und waren Betriebsratsmitglieder.

Sympathisanten demonstrierten im Oktober 2021 vor der Urteilsverkündung gegen zwei Männer vor dem Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim für die Freilassung der Angeklagten. Sie hatten Teilnehmer einer Corona-Demo angegriffen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)
Sympathisanten demonstrierten im Oktober 2021 vor der Urteilsverkündung gegen zwei Männer vor dem Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim für die Freilassung der Angeklagten. Sie hatten Teilnehmer einer Corona-Demo angegriffen.

Hohe Gefängnisstrafen für Linksextremisten

Das Gericht verwarf damit die eingelegten Rechtsmittel der zwei Angeklagten und eines Nebenklägers, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart. Damit müssen der 26-Jährige für fünfeinhalb Jahre und der 21-Jährige für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die 3. Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hatte geurteilt, dass sie sich der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung und des Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben. Der Prozess hatte im Hochsicherheits-Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim stattgefunden.

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