Ein Angeklagter hat am heutigen Freitag vor dem Landgericht Stuttgart zugegeben, im April eine damals 23-Jährige in Reichenbach an der Fils (Kreis Esslingen) in eine Gartenhütte verschleppt und dort mehrfach vergewaltigt zu haben. Über seinen Anwalt ließ der 36-Jährige ausrichten, er wolle sich dafür entschuldigen, auch wenn es für die Taten keine Entschuldigung gebe.
In der Erklärung teilte der Verteidiger mit, massiver Konsum von Alkohol und Drogen hätten den 36-Jährigen "vernebelt". Er sei sich sicher, dass er das sonst "nie und nimmer" getan hätte. Am ersten Prozesstag war vor Gericht von Marihuana, Kokain, Amphetaminen und Alkohol die Rede. Der Mann hatte in einem grünen Parka und mit einem Mund-Nasen-Schutz den Gerichtssaal betreten.

Frau fast 24 Stunden lang festgehalten
In der Anklage heißt es, der nun Geständige habe die junge Frau auf einem Feldweg abgepasst. Dann habe er sie mit einem Messer bedroht und sie zu einer Gartenhütte in Reichenbach an der Fils gebracht. In der Hütte habe er sein Opfer fast 24 Stunden lang gefangen gehalten und sie mehrfach vergewaltigt. Ein Sachverständiger soll laut Staatsanwaltschaft überprüfen, ob der Angeklagte in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein könnte. Wann das Gutachten vorgestellt wird, ist noch nicht bekannt.
Opfer ging selbst an die Öffentlichkeit
Der Fall vom April hatte für großes Aufsehen gesorgt. Das lag nicht zuletzt auch daran, dass sich die zum Tatzeitpunkt 23-Jährige später selbst über soziale Medien an die Öffentlichkeit wandte. Sie teilte unter anderem mit, sie wolle darüber sprechen, um ihr Trauma zu verarbeiten. Außerdem wolle sie Opfer ähnlicher Verbrechen damit ermutigen, ebenfalls nicht zu schweigen.
Große Suchaktion mit Hubschrauber 23-jähriges Vergewaltigungsopfer in Reichenbach/Fils spricht auf Instagram
Nach der Vergewaltigung in Reichenbach/Fils hat die junge Frau ihre schrecklichen Erlebnisse geschildert. Sie war am Freitagabend verschleppt und vergewaltigt worden.
Angeklagter lebte in der Gartenhütte
Für den Prozess hat das Landgericht Stuttgart vier Verhandlungstage angesetzt. Der 36-jährige Tatverdächtige sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Er hatte zuletzt keinen festen Wohnsitz und lebte mit Erlaubnis des Besitzers in der Gartenhütte.