Der Initiator der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg bleibt weiter in Haft. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa )

Anklage gegen Initiator der "Querdenken"-Bewegung

Verteidiger: Kein Vorwurf der Geldwäsche gegen Michael Ballweg

Stand

Die Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen den Initiator der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg sind laut einem seiner Verteidiger eingestellt worden. Ballweg sitzt aber weiter in Untersuchungshaft.

Der Initiator der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg wird laut einem seiner Anwälte nicht wegen des Verdachts der Geldwäsche angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wollte dies auf Anfrage nicht kommentieren. Sie bestätigte dem SWR aber, dass Ballweg weiterhin in Untersuchungshaft sitzt.

Was steht in der Anklageschrift?

Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage gegen Ballweg erhoben hat. Die Anwälte Ballwegs haben sie aber offenbar noch nicht erhalten. Was Ballweg nun genau vorgeworfen wird, ist deshalb noch nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft will darüber erst Auskunft geben, wenn die Anklage bei den Anwälten und dem Angeklagten angekommen ist. Bekannt ist bisher, dass gegen Ballweg - neben dem offenbar nun zurückgenommenen Vorwurf der Geldwäsche - wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt wurde.

Beschwerden und Protest gegen Untersuchungshaft

Ballweg sitzt seit etwa neun Monaten in Untersuchungshaft. Die Anwälte des "Querdenken"-Initiators hatten dagegen mehrfach Beschwerde eingelegt. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage nicht angenommen. Für eine Haftentlassung Ballwegs hatten seine Anhänger mehrfach demonstriert.

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