"Eine Sonnenbrille, zwei Hosen, zwei Paar Schuhe, zwei Poloshirts, drei schicke Hüte und einen goldenen Chronograph" (Foto: Hauptzollamt Stuttgart)

Auch Uhr gehörte zur Lieferung

Gefälschte Markenkleidung: Modefan scheitert am Böblinger Zoll

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Christian Spöcker
Christian Spöcker, SWR  (Foto: SWR, SWR/Tim Benscheid)

Ein Modefan kauft Fake-Klamotten im Internet, darf sie aber nicht einführen. Laut Behörden könnte ihm auch eine Klage drohen - doch die Originalhersteller drücken wohl ein Auge zu.

Zollbeamte haben bei einem jungen Mann gefälschte Markenkleidung und eine Fake-Luxusuhr beschlagnahmt. Er habe all das bei einem asiatischen Onlineshop bestellt, der Wert liege bei 450 Euro, teilte der Mann der Behörde mit, als er die Sendung beim Zollamt Böblingen abholen wollte. "Eine Sonnenbrille, zwei Hosen, zwei Paar Schuhe, zwei Poloshirts, drei schicke Hüte und einen goldenen Chronograph - alles Markenware zum Schnäppchenpreis", so beschreibt der Zoll in die Bestellung. Als Chronographen werden Armbanduhren mit Stopp-Funktion bezeichnet.

Zoll vernichtet gefälschte Produkte

Doch als die Zollbeamten grob nachrechneten, was die angeblichen Markenklamotten und die Uhr eigentlich kosten müssten, kamen sie zu dem Ergebnis, dass das angesichts von 450 Euro nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Daher fragten sie bei den Herstellern der Marken nach. Diese teilten dem Zollamt daraufhin mit, die Klamotten sowie die Uhr seien Fälschungen. "Die Waren sind dementsprechend nicht einfuhrfähig und werden nun durch den Zoll vernichtet", heißt es von der Behörde.

Fake-Produkte werden auf dem Markt in Teguise (Lanzarote Kanarische Inseln) zum Verkauf angeboten.  (Foto: IMAGO, IMAGO / Manngold)
Fake-Produkte werden auch oft im Urlaub angeboeten - wie hier in Teguise (Lanzarote).

Klage wegen Fake-Klamotten?

Die Chancen, dass der junge Mann sein Geld für die Kleidung vom asiatischen Onlineshop zurückbekommt, dürften überschaubar sein. Hinzu kommt, dass die Markeninhaber, also die vier kontaktierten Kleidungs- und Uhrenhersteller, gegen ihn nun rechtlich wegen Markenpiraterie vorgehen könnten - so schreibt es zumindest die Zollbehörden. Doch auch wenn das theoretisch möglich sein sollte, kommt es in der Praxis offenbar kaum vor, wie eine Nachfrage beim "Markenverband" ergibt.

Markenverband rät: Fake-Käufer sollte man "nicht vergrätzen"

Der Verband vertritt als Lobbyorganisation die Interessen von vielen Markenherstellern. Zu den rund 400 Mitgliedern zählt unter anderem der Metzinger Modekonzern Hugo Boss. Ein Verbandssprecher teilte dem SWR auf Anfrage zu dem Böblinger Fall mit, er habe es noch nicht erlebt, dass ein Unternehmen in solchen Fällen gegen Modefans vorging, die gefälschte Artikel gekauft haben.

Natürlich hätten die Unternehmen ein Interesse daran, dass ihre Produkte nicht gefälscht werden, teilte der Verbandssprecher mit. Doch sie müssten auch bedenken, dass es sich oft um "Markenfans" handle, die "nicht aus böser Absicht heraus" handeln. Und er fügte hinzu: "Man tut als Hersteller nicht gut daran, sie zu vergrätzen."

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