Ein Angeklagter (r) aus Eritrea kommt in den Gerichtssaal in Stuttgart vor dem Beginn seines Prozesses. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Trotz Abschiebungsverbots

Nach Urteil zu Ausschreitungen in Stuttgart: BW will Mann nach Eritrea abschieben

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Im Prozess zu den Ausschreitungen rund um eine Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart wurde ein 29-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nun möchte das Land ihn abschieben.

Nach dem Urteil wegen seiner Teilnahme an Ausschreitungen bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart will sich das Land um die Abschiebung des Mannes in sein afrikanisches Heimatland bemühen.

Der 29-Jährige war am vergangenen Donnerstag wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Während der gewalttätigen Proteste im September soll er einen Bauzaun-Betonfuß und einen mehr als drei Kilogramm schweren Pflasterstein geworfen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuerst hatte "BILD" berichtet. 

Abschiebungen nach Eritrea momentan nicht möglich

Die Chancen auf eine schnelle Abschiebung stehen allerdings eher schlecht. Eritrea gehört zu den ärmsten Ländern der Welt, es gilt als eine der brutalsten Diktaturen und jede Opposition ist verboten. Der verurteilte Mann ist Anhänger der Regimekritiker. Deshalb sind Abschiebungen nach Eritrea wegen politischer Verfolgung und der Menschenrechtslage aktuell nicht möglich. Individuelle Abschiebungsverbote sind bei jedem Einzelnen zu prüfen.

Das baden-württembergische Justizministerium hat sich nach eigenen Angaben von Mittwoch dennoch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewandt und ein Widerrufsverfahren angeregt. Ziel sei es, das Abschiebungsverbot zu überprüfen und gegebenenfalls widerrufen zu können.

Gentges: Alle Mittel für Rückführung werden ausgeschöpft

"Wir als Land tun alles, was in unserer Macht steht, um im Falle des am Donnerstag verurteilen Eritreers den Widerruf des Abschiebungsverbotes und die Ausweisung zu erreichen", sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Mittwoch. Gemeinsam mit dem Sonderstab für Gefährliche Ausländer werde man "alle möglichen Mittel" ausschöpfen, um die Voraussetzungen für eine Rückführung zu schaffen. "Wer unseren Staat mit Füßen tritt und derart schwere Straftaten begeht, der darf sich nicht sicher sein, hierbleiben zu können", so Gentges.

Sonderstab Gefährliche Ausländer Abschiebung von Straftätern: Hunderte Intensivtäter aus BW ausgewiesen

In den letzten sechs Jahren wurden mehr als 400 ausländische Straftäter aus Baden-Württemberg abgeschoben, auf Betreiben des Sonderstabs Gefährliche Ausländer.

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Im vergangenen Jahr wurden 2.099 Menschen aus Baden-Württemberg ausgewiesen. 818 davon waren nach Angaben des Justizministeriums Straftäter. Gefährden Ausländer die Sicherheit des Landes, kommt der Sonderstab Gefährliche Ausländer zum Einsatz.

Die Expertinnen und Experten dort widmen sich nach eigenen Angaben Mehrfach- und Intensivstraftätern oder ausreisepflichtigen Ausländern, die bewusst gegen Regeln verstießen und sich hartnäckig als nicht integrierbar erwiesen. Seit seiner Gründung vor sechs Jahren sind 418 Mehrfach- und Intensivstraftäter aus dem Ausland auf Betreiben des Sonderstabs abgeschoben worden.

39 Polizisten bei Eritrea-Ausschreitungen verletzt

Hintergrund der Ausschreitungen vergangenen September ist ein politischer Konflikt unter Eritreern. Bei den Ausschreitungen in Stuttgart trafen zwei verfeindete eritreeische Gruppierungen aufeinander. Die Demonstranten warfen den Veranstaltern vor, das diktatorische Regime in dem afrikanischen Land zu unterstützen. 

Bis zu 200 junge Regimegegner hatten mit Dachlatten und Stangen gegen die Veranstaltung im Römerkastell demonstriert. Sie warfen Steine und Flaschen auf Polizistinnen und Polizisten und sorgten damit bundesweit für Aufsehen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 39 Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt, einige von ihnen schwer.

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