Der Angeklagte in einem Prozess um sexuelle Nötigung kommt am 9. Mai 2023 in den Gerichtssaal. Der inzwischen vom Dienst freigestellte Inspekteur der Polizei soll im November 2021 in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Generalstaatsanwaltschaft unterstützt Revision

#MeToo-Prozess in BW: Wird Freispruch für Polizei-Inspekteur gekippt?

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Knut Bauer
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Michael Ströbel

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will den Freispruch für den Polizei-Inspekteur im Prozess um sexuelle Nötigung nicht akzeptieren. Dabei erhält sie nun Unterstützung.

Im Fall des Freispruchs für den ehemaligen Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung unterstützt die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart den Revisionsantrag der Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof entscheiden muss.

Der Freispruch aus Mangel an Beweisen hatte auch innerhalb der Justiz für Diskussionen gesorgt. Der ranghöchste Polizeibeamte Baden-Württembergs musste sich vor Gericht verantworten, weil er eine jüngere Kollegin sexuell genötigt und dabei seine berufliche Spitzenposition ausgenutzt haben soll.

Generalstaatsanwaltschaft hält Revision für erfolgversprechend

Die Generalstaatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde hat die Revision der Staatsanwaltschaft Stuttgart geprüft und ist ihr beigetreten, bestätigte ein Behördensprecher dem SWR. Denn auch die Generalstaatsanwaltschaft halte die Revision für erfolgversprechend.

Bei einer Aufhebung des Freispruchs müsste der Prozess neu aufgerollt werden. Der Polizei-Inspekteur ist seit mehr als zwei Jahren vom Dienst freigestellt - weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist bei vollen Bezügen.

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