Ein selbstgebackener Streuselkuchen steht auf einem Tisch.

Mehrwertsteuerrichtlinie der EU

Doch keine Kuchensteuer in Schulen: BW macht trotzdem klare Vorgaben

Stand

Dürfen Eltern und Kinder auch künftig steuerfrei auf Schulfesten Kuchen verkaufen? Diese Frage erhitzte zuletzt die Gemüter. Nun hat das Land eine klare Richtschnur vorgegeben.

Wenn Kinder oder Eltern bei Schulfesten selbst organisiert Kuchen verkaufen, müssen sie auch künftig dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Die Schule als Teil des Staats darf aber nicht als Verkäufer auftauchen. Das ist die neue Vorgabe, auf die sich die baden-württembergische Landesregierung verständigt hat.

Das Land setzt damit entsprechende europarechtliche Vorschriften um, die von Anfang 2023 an gelten sollen. Das bedeutet aber auch: Wenn Schülerinnen und Schüler zum Beispiel jeden Samstag auf dem Wochenmarkt Gebäck verkaufen, müssen sie - wie jetzt auch schon - bei einem Ertrag von mehr als 22.000 Euro im Jahr wie ein kleines Unternehmen auch Steuern zahlen.

Die Frage war: Verlieren Bäcker dadurch an Geschäft? 

Die Frage, ob künftig eine Steuer beim Kuchenverkauf an Schulen Pflicht wird, hatte einen bestimmten Hintergrund. Im Kern ging es um die Frage, ob an öffentlichen Einrichtungen Leistungen erbracht werden, die auch ein privater Dritter erbringen könnte. Das heißt übersetzt: Wenn Kinder Kuchen an Schulfesten verkaufen, hätte den auch ein Bäcker liefern und damit Geld verdienen können. Die EU will mit ihrer Mehrwertsteuerrichtlinie verhindern, dass staatliche Institutionen privaten Unternehmen Konkurrenz machen.

Bildungsgewerkschaft: Engagement darf nicht ausgebremst werden

Die Bildungsgewerkschaft GEW sieht die Regelung positiv. Es sei vorbildhaft, wie sich Schülerinnen und Schüler mit Eltern und Lehrkräften engagieren. "Das darf nicht ausgebremst werden", sagte Monika Stein, Landeschefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Schule sei nicht nur Lernen, sondern Feste, Konzerte und andere Aktionen gehörten zu einem guten Schulalltag dazu.

Portrait von Monika Stein.
Monika Stein, Landeschefin der GEW Baden-Württemberg freut sich über die Regelung des Landes.

Auch Fördervereine müssen sich an Richtlinien halten

Viele der 4.500 Schulen im Land haben einen Förderverein, über den viele Sammelaktionen laufen. Auch hier gilt: Es darf nicht im Namen der Schule laufen und nicht regelmäßig sein, sodass Erträge von mehr als 22.000 Euro im Jahr auflaufen. Denn dann würden Steuern fällig.

In vielen Fällen müssen noch Regeln gefunden werden

Mit der Regel für die Schulen hat das Land aber längst noch nicht alles geregelt, was sich durch die EU-Vorschriften ergibt. Denn alle staatlichen Stellen im Land, Ministerien, Kommunen und eben auch Schulen müssen theoretisch ab nächstem Jahr Mehrwertsteuer zahlen. Der Gemeindetag hatte zuletzt beklagt, man werde Monate brauchen, um die eigenen Abläufe auf steuerliche Relevanz zu überprüfen. So müssten Bauhöfe, Hallen- und Freibäder und vieles mehr intensiv geprüft werden.

Offen ist beispielsweise, ob Gemeinden Mehrwertsteuer zahlen müssen, wenn ihre Mitarbeiter einen Winterdienst oder die Grabpflege auf dem Friedhof übernehmen. Denn mit solchen Arbeiten könnte stattdessen ein Privatunternehmen Geld verdienen. Wie das geklärt werden kann, darüber berät die Landesregierung noch mit den Kommunalverbänden.

Stand
Autor/in
SWR