Rechtswidrige Amtsenthebung

VGH begründet sein Urteil und kritisiert das Landratsamt

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Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Urteilsbegründung im Falle der Amtsenthebung der Niederstettener Bürgermeisterin veröffentlicht. Die Enthebung ist formell rechtswidrig.

Ende Oktober hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VHG) die Suspendierung der Bürgermeisterin von Niederstetten (Main-Tauber-Kreis), Heike Naber (parteilos), für rechtswidrig erklärt. Jetzt hat er sein Urteil begründet. Der VHG kritisiert vor allem das Vorgehen des Landratsamtes Tauberbischofsheim. Danach habe im Amtsenthebungsverfahren ein Amtsträger mitgewirkt, gegen den der Verdacht der Befangenheit vorlag. Außerdem habe das Amt der betroffenen Bürgermeisterin nicht ausreichend Gelegenheit gegeben, sie anzuhören, heißt es. Naber teilte dem SWR mit, dass sie sich "zunächst in aller Ruhe mit der Argumentation des VGH auseinandersetzen" möchte.

Trotz Streit: Naber kann sich Zusammenarbeit vorstellen

In Niederstetten herrscht seit Monaten Streit zwischen Gemeinderat und Bürgermeisterin. Zuletzt hatte der Gemeinderat angekündigt, prüfen lassen zu wollen, ob er im Fall einer Rückkehr Nabers, geschlossen austreten könne. Naber teilte dazu dem SWR auf Anfrage mit, dass sie einen solchen Schritt bedauern würde.

"Zur demokratischen Streitkultur gehört die zivilisierte Auseinandersetzung. Dies darf aber nicht zu unüberwindbaren Gräben führen".

Zu den demokratischen Grundregeln gehöre das ständige Aufeinanderzugehen in der Sache und das Bemühen um Lösungen im Interesse des Gemeinwohls. Nur durch sachliche Argumentation und glaubwürdiges Handeln könnten Brücken gebaut werden, so Naber: "Dazu reiche ich dem Gemeinderat immer noch die Hand".

VGH-Urteil muss für Rückkehr ins Amtszimmer rechtskräftig sein

Naber kündigte bereits Anfang November, nach dem VGH-Urteil, an, sie wolle ins Rathaus zurückkehren. Ihr Ziel sei es, die Amtsgeschäfte wieder aufzunehmen. Eine Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte ist allerdings erst möglich, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig ist, wie das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises jetzt nach der schriftlichen Begründung am Freitag mitteilte, heißt es bei der Deutschen Presseagentur (dpa). Gegen die VGH-Entscheidung ist keine Revision möglich. Innerhalb eines Monats kann aber gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

Niederstettens Bürgermeisterin Naber (Foto: SWR)
Niederstettens Bürgermeisterin Heike Naber (Archivbild)

Vorwürfe von Alleingängen und Falschbeurkundung im Amt

Im Verfahren beim VGH ging es nicht um mögliches Fehlverhalten der Bürgermeisterin. Der Streit zwischen Rat und Bürgermeisterin hatte sich unter anderem an Alleingängen von Naber entzündet. Diese habe Geschäfte getätigt, die der Zustimmung des Rates bedurft hätten, so der Vorwurf. Außerdem wurde die Bürgermeisterin wegen mutmaßlicher "Falschbeurkundung im Amt" angezeigt.

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SWR