Interessierte Käufer ersteigern am 17.08.2017 Pferde eines mutmasslichen Tierquälers aus Hefenhofen beim Pferdeverkauf des Veterinäramtes des Kantons Thurgau.

Schulden bei Gläubigern

Nach Tierquälerei: Hof von Landwirt aus dem Thurgau versteigert

Stand

Weil der ehemalige Pferdehändler viele Schulden hat, wurde am Dienstag sein Hof versteigert. Haus und Grundstück kamen für mehr als 1,8 Millionen Franken unter den Hammer.

In Frauenfeld im Kanton Thurgau ist am Dienstag der Hof eines Landwirts versteigert worden. Der Mann wurde im März wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verurteilt. Sein Hof wurde bereits im Jahr 2017 vom zuständigen Veterinäramt geschlossen. Weil der Mann Schulden bei verschiedenen Gläubigern hat, sollten neben dem Hof auch zwölf weitere Grundstücke aus seinem Besitz versteigert werden. Allein für den Hof wurden aber mehr als 1,8 Millionen Franken erzielt. Da dies zur Begleichung der Schulden ausreichte, gingen die Grundstücke zurück an den Landwirt. Den Wert der Grundstücke hatte die zuständige Behörde - das sogenannte Bezirksbetreibungsamt - auf mehr als zwei Millionen Franken geschätzt.

Rund 250 kranke und abgemagerte Tiere auf Hof im Thurgau

Der Fall hatte in den vergangenen Jahren mehrfach für Schlagzeilen gesorgt: 2017 war der Hof von den Thurgauer Behörden geräumt worden, nachdem Tierschützer Bilder von abgemagerten und kranken Tieren veröffentlicht hatten. Konkret ging es um 250 Tiere, darunter vor allem Pferde, aber auch Schafe, Rinder, Schweine und Hühner. Bei einem Großeinsatz der Polizei auf dem Hof wurde der Pferdehändler schließlich festgenommen. Die Pferde wurden eingeschläfert oder an neue Halter vermittelt.

In der Folge klagte die Thurgauer Staatsanwaltschaft den Mann wegen mehrfacher Tierquälerei, Zuwiderhandlung gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz sowie wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens an. Sie forderte sechseinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe. Das Bezirksgericht Arbon verurteilte den Mann wegen Tierquälerei, in den meisten Anklagepunkten wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Strafmaß fiel mit acht Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Franken deutlich geringer aus als gefordert.

Ehemalige Kantonstierarzt und drei Mitarbeiter im Januar vor Gericht

Wegen eines Verbotes des zuständigen Veterinäramtes darf der Mann keine Tiere mehr halten, züchten oder mit ihnen handeln. Im Januar müssen sich der ehemalige Kantonstierarzt und drei Mitarbeiter in der Sache vor Gericht verantworten.

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