Ein Flugzeug hebt an einem Flughafen hinter einem Zaun mit Natodraht ab.

Bund muss grünes Licht geben

Straftäter in BW: Weitere Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien möglich

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Vor kurzem wurden erstmals seit der Machtübernahme der Taliban straffällige Afghanen in ihr Heimatland abgeschoben. Weitere Abschiebungen könnten folgen, wenn der Bund zustimmt.

Aus Baden-Württemberg könnte eine Vielzahl von afghanischen und syrischen Staatsbürgern in ihre Heimat abgeschoben werden, sobald der Bund dafür wieder grünes Licht gibt. Ob und wann weitere ausreisepflichtige Afghanen aus Baden-Württemberg abgeschoben werden, dazu äußerte sich das Justizministerium in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der FDP-Fraktion nicht. 

Migrations-Staatssekretär: Abschiebungen müssen längerfristig möglich sein

"Die Botschaft ist klar: Wer hier Straftaten begeht, muss unser Land verlassen. Wichtig ist jetzt, dass die Anstrengungen der Bundesregierung nicht bei der einen Chartermaßnahme nach Afghanistan Ende August aufhören", sagte Migrations-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU). "Der Bund muss weiterhin Abschiebungsmöglichkeiten nach Afghanistan gewährleisten und auch Abschiebungen nach Syrien ermöglichen. Das ist die klare Erwartung von uns und von den Menschen in unserem Land."

Am 30. August sind erstmals seit der Machtergreifung der Taliban vor drei Jahren Afghanen in ihre Heimat abgeschoben worden. Von den 28 abgeschobenen Afghanen befanden sich 5 in Baden-Württemberg. Alle sind verurteilte, schwere Straftäter, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten. 

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Justizministerium: Jeder Abschiebungsfall muss vorher geprüft werden

Laut dem Justizministerium gab es zum Stichtag 30. Juni 2024 in Baden-Württemberg 1.510 geduldete afghanische Staatsangehörige. Unter ihnen sei eine hohe zweistellige Zahl "vollziehbar ausreisepflichtig". Dies bedeutet, dass eine Abschiebung jederzeit möglich wäre. Bei der Personengruppe handele es sich durchweg um schwere Straftäter und Personen, die die Sicherheit des Landes gefährdeten. 

Weiter gebe es 982 geduldete syrische Staatsangehörige. Unter diesen sei eine hohe einstellige Zahl vollziehbar ausreisepflichtig. Sie seien dies schwere Straftäter. Wie viele der betreffenden afghanischen und syrischen Staatsangehörigen tatsächlich abgeschoben werden könnten, wenn es wieder Abschiebungsflüge nach Afghanistan und Syrien gibt, kann laut Justizministerium noch nicht gesagt werden. Jeder Fall müsse daraufhin geprüft werden, ob es Abschiebungshindernisse gebe. "Dies ist für die genannte Personenzahl in der Kürze der Zeit und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten", schreibt das Justizministerium.

Nach Anschlag in Solingen: Debatte um Abschiebungen nach Syrien

Zuletzt hatte die Messerattacke in Solingen am 23. August eine Debatte um Abschiebungen nach Syrien ausgelöst. Bei dem Anschlag hatte der Angreifer drei Menschen getötet und acht weitere Menschen verletzt. Mutmaßlicher Täter ist der 26-jährige Syrer Issa Al H. Er sitzt in Untersuchungshaft, die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn unter anderem wegen Mordes und wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Al H. hätte bereits 2023 durch Bulgarien nach Syrien abgeschoben werden sollen. Auch der Mann, der am 5. September in München auf Polizisten schoss und dabei von der Polizei erschossen wurde, war den Behörden bereits als Sympathisant von Al-Qaida in Syrien bekannt.

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SWR

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