Bildung

Kommentar: BVG-Urteil zum Vermerk Legasthenie im Zeugnis ist nicht nachvollziehbar

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AUTOR/IN
Anja Braun

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In Schulzeugnissen darf laut Bundesverfassungsgerichts vermerkt werden, wenn Teilleistungen bei der Benotung außer Acht gelassen wurden. Eine solche Regelung dürfe aber nicht nur auf Fälle von Legasthenie begrenzt werden. Die Entscheidung ist nicht nachvollziehbar, findet Bildungsredakteurin Anja Braun.

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Anja Braun