Der Messenger WhatsApp ist der Spitzenreiter bei Kindern und Jugendlichen. Zu den negativen Begleiterscheinungen gehören die Ausgrenzung einzelner Schüler*innen aus sogenannten Klassengruppen, das Herziehen über andere Kinder oder Lehrkräfte und die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten.
Wenn diese Vorkommnisse im Sozialverhalten der Klasse sichtbar werden oder zur Sprache kommen, muss die Lehrkraft adäquat reagieren können.
Der Einsatz von WhatsApp für schulische Zwecke ist nicht gestattet.
„Sofern eine Lehrkraft es als notwendig erachtet, über Messenger mit Eltern, Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren, kommen nur europäische Anbieter, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, in Betracht (z. B. Pidgin/OTR, Signal 2.0, SIMSme, Chiffry, Telegram oder Threema).“
In Baden-Württemberg gilt für Lehrkräfte und Schulen generell, dass jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schüler*innen als auch der Lehrkräfte untereinander unzulässig ist.