Eine Besonderheit bei Kommunalwahlen ist, dass auch Wählergruppen und Wählervereinigungen zugelassen sind. Hierbei handelt es sich um Zusammenschlüsse von Wahlberechtigten, die ausschließlich kommunalpolitische Ziele verfolgen. Häufig sind diese örtlichen Wählergruppen als eingetragene Vereine organisiert.
Da sie nicht als Parteien im Sinne des deutschen Parteiengesetzes gelten, dürfen sie nur zu Kommunalwahlen und unter bestimmten Umständen als sogenannte "Sonstige Politische Vereinigungen" zu den Europawahlen antreten.