Raser (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Urteil am Landgericht Trier

Raser-Prozess: Hauptangeklagter muss fast vier Jahre in Haft

Stand

Ein halbes Jahr nach Beginn des Ostallee-Raser-Prozesses ist in Trier am Dienstag das Urteil gefällt worden. Der Hauptangeklagte muss drei Jahre und zehn Monate in Haft.

Am Landgericht Trier wurde am Dienstagmittag das Urteil gesprochen: Der Hauptangeklagte muss wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Urkundenfälschung und Unfallflucht in Haft. Sein Führerschein wird ihm für vier Jahre entzogen, sein Auto wird sichergestellt. Der zweite Angeklagte muss wegen versuchter Strafvereitelung neun Monate in Haft. Damit blieb das Gericht nahe an den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft ging zuletzt nicht mehr von versuchtem Totschlag und auch nicht von einem illegalen Rennen aus, sondern im Fall des Hauptangeklagten von gefährlicher Körperverletzung in Kombination mit Unfallflucht und Urkundenfälschung. Demnach war das Tatfahrzeug nicht zugelassen und nicht versichert.

Tat ereignete sich in der Bewährungszeit

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Hauptangeklagten vier Jahre und sechs Monate Haft. Außerdem sollte ihm der Führerschein entzogen werden, verbunden mit einer vierjährigen Sperre. Er sei vorbestraft und die Tat habe sich nur drei Monate nach einer Verurteilung in der Bewährungszeit ereignet.

Für den anderen Angeklagten forderte der Staatsanwalt zehn Monate ohne Bewährung. Der zweite Fahrer soll nach dem Unfall die Ermittlungen erschwert haben. Er habe geholfen, das Tat-Fahrzeug in einem Schrebergarten zu verstecken.

Verteidiger deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Otmar Schaffarczyk, hielt den bei Prozessbeginn erhobenen Vorwurf des versuchten Totschlags für nicht angebracht. Er sah in dem Fall von Anfang an den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllt und forderte heute maximal zwei Jahre und sechs Monate Haft für seinen Mandanten.

Der Verteidiger des zweiten Angeklagten forderte sechs Monate Haft auf Bewährung oder eine Geldstrafe.

Fußgänger wurde lebensgefährlich verletzt

Bei dem Unfall am Abend des 31. Juli 2021 wurde ein 21-jähriger Fußgänger lebensgefährlich verletzt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fuhren die Angeklagten damals mit ihren Autos auf dem Alleenring in Trier. Dabei soll einer von ihnen mit seinem Fahrzeug den Fußgänger in der Ostallee in der Höhe der Tankstelle erfasst haben. Der Fußgänger wurde noch bis zur Tankstelle von dem Auto mitgeschleift, bevor er am Boden liegen blieb. Er wurde lebensgefährlich verletzt und überlebte nur, weil zufällig ein Notarzt an der Tankstelle war, der auch seine Notarztausrüstung noch dabei hatte.

Angeklagte flüchteten ohne zu helfen

Die beiden Autofahrer seien nach dem Unfall geflüchtet, ohne sich um den lebensgefährlich Verletzten zu kümmern. Sie tauchten zusammen unter und versteckten sich in einem Keller in Frankreich, sagte der Verteidiger des Hauptangeklagten. Der Unfallfahrer konnte erst nach aufwändiger Fahndung gefunden werden. Er hatte versucht, zu Verwandten nach Polen zu flüchten und war schließlich zu seinem Vater nach Berlin gefahren, wo er festgenommen wurde.

Angeklagter im Raserprozess setzt sich auf Anklagebank im Landgericht Trier. (Foto: SWR)
Der Hauptangeklagte ließ im Prozess erklären, dass er die Tat bereue.

Zu Beginn des Prozesses hatte der 21-Jährige Hauptangeklagte über seinen Anwalt ein Statement verlesen lassen. Nach Angaben des Verteidigers hatte der Angeklagte die Erklärung selbst verfasst. Am Tag der Urteilsverkündung wurde vor Gericht ein Brief verlesen, den er dem Unfallopfer geschrieben hatte und in dem er sich entschuldigte und sein Verhalten bereute.

"Das tut mir alles unfassbar leid."

Darin sprach er von einem schrecklichen Unfall, und dass ihm alles unfassbar leid tue. Er habe viele Fehler gemacht. Er habe dem Opfer sogar später im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 3.000 Euro an Schmerzensgeld angeboten. Er wisse, dass er den Unfall nicht rückgängig machen könne, aber er bereue die Tat. das Unfallopfer hatte einen Täter-Opfer Ausgleich abgelehnt. Der junge Mann leidet noch heute an den Folgen des Unfalls, musste eine geplante Ausbildung verschieben und war lange Zeit im Krankenhaus.

Trier

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SWR