Artenschutz und Weinbau

Zum Schutz des Mosel-Apollofalters: Naturschützer verklagen RLP

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Die Deutsche Umwelthilfe und ein Schmetterlingsschutzverein verklagen das Land Rheinland-Pfalz. Sie wollen erreichen, dass in Weinbau-Steillagen nicht mehr gespritzt werden darf.

Der Mosel-Apollofalter war 2024 Schmetterling des Jahres. Der Schmetterling mit den schwarzen Flecken und roten Punkten ist vom Aussterben bedroht, aber ausgerechnet in den Steilhängen der Mosel gibt es noch etwas größere Bestände. Der Schmetterling fühlt sich in den felsigen Südhängen und alten Weinbergsmauern wohl. Unter anderem weil die Raupen des Falters dort noch ausreichend Nahrung finden.

DUH: Hubschrauber-Spritzungen schaden Apollofaltern

Aber dort konkurriert der Mosel-Apollofalter mit Weinbauern, die es sowieso schon schwer haben, in den Steillagen ihre Reben zu pflegen. Das Land hatte den Winzern in den Steillagen an der Mosel deshalb eine Sondergenehmigung erteilt. Sie dürfen Pflanzenschutzmittel per Hubschrauber auf die Reben verspritzen. Und genau dagegen klagen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ein Schmetterlingsschutzverein (Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen).

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Nach Ansicht der Kläger gefährden die Hubschrauberspritzungen den Mosel-Apollofalter. Denn beim Spritzen aus der Luft gibt es eine hohe Gefahr der sogenannten Abdrift. Die Mittel landen dann nicht nur auf den eigentlich vorgesehenen, sondern auch den umliegenden Flächen. Also, unter Umständen auch in den Felsen und Weinbergsmauern, wo der Mosel-Apollofalter lebt. Deshalb fordern die Kläger, dass die Spritzungen per Hubschrauber verboten werden.

Weinbranche: Steillagen-Weinbau nur mit Hubschrauber-Spritzungen rentabel

Das Land und die Weinbranche argumentieren dagegen: Der Apollofalter brauche offene Flächen und Trockenmauern. Diese gebe es in den Steillagen an der Mosel aber nur, solange dort Weinbau betrieben werde. Und Weinbau wiederum sei dort nur rentabel, wenn mit Hubschraubern gespritzt werden dürfe. Deswegen sei diese Art des Pflanzenschutzes auch im Interesse des Apollofalters, weil ansonsten sein Lebensraum verschwinden würde.

Welche Seite Recht hat, muss jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz klären.

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SWR