Es gebe jetzt Planungssicherheit für Winzer in Gebieten, in denen der Mosel-Apollofalter vorkomme, teilte das rheinland-pfälzische Weinbauministerium in Mainz mit. Für die im Rahmen eines vorgelegten Schutzkonzeptes erlaubten und bereits zugelassenen Fungizide werde es für die Ausbringung per Hubschrauber keine neuen Auflagen geben. Nur für neu zuzulassende Mittel werde es neue Bescheide geben.
Weinbauverband: Verbot hätte für viele Winzer das Aus bedeutet
Die Lösung sei "eine große Erleichterung und ein Riesenschritt nach vorn", sagte der Geschäftsführer des Weinbauverbandes Mosel, Maximilian Hendgen, in Koblenz. Ein Verbot der Hubschraubereinsätze hätte für etliche Winzer das Aus bedeutet, da es für die steilen Hänge keine Alternative gebe.
Bislang war bei etlichen Winzern mit steilen Weinbergen an der Terrassenmosel zwischen Bremm (Kreis Cochem-Zell) und Winningen (Kreis Mayen-Koblenz) der Pflanzenschutz für 2024 und die Folgejahre ungeklärt gewesen. Grund ist der Apollofalter. Der seltene und bedrohte Schmetterling ist dort heimisch.
Umweltbundesamt fordert Schutz des Apollofalters
Das Umweltbundesamt (UBA), das am Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln beteiligt ist, hatte einen verstärkten Schutz des Falters gefordert. Daher gab es zunächst kein grünes Licht vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mittels Hubschrauber für dieses Jahr.
Nach Angaben des Weinbauministeriums liegen Untersuchungen vor, nach denen die Bewirtschaftung von Weinbaulagen erst die Voraussetzung für Habitate des Apollofalters schafften. In verbuschten Landschaften würde er dagegen kaum vorkommen, heißt es.