Wie das Gericht mitteilte, gilt die ausgesetzte Bewährung für drei Jahre. Außerdem muss der 39-jährige Angeklagte 12.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Der Angeklagte war in der Notaufnahme des Katholischen Klinikums Mainz, des heutigen Marienhaus Klinikums, beschäftigt und hatte dort die persönlichen Sachen der Patientinnen und Patienten durchwühlt. Dabei war er nach eigenen Angaben auf der Suche nach EC-Karten und den dazugehörigen PIN-Nummern. Die Nummern waren laut Staatsanwaltschaft teilweise auf den Karten selbst vermerkt, teilweise auf extra Zetteln notiert.
Mehr als 87.000 Euro von Patienten gestohlen
Über acht Monate hinweg hatte der Krankenpfleger sich insgesamt acht EC-Karten mit PIN verschafft und damit 65 mal Geld abgehoben. So hatte er mehr als 87.000 Euro erbeutet.
Angeklagter hat Diebstähle zugegeben
Wie der Angeklagte vor Gericht aussagte, hatte er die Diebstähle der Polizei bereits vor Prozessbeginn gestanden. Inzwischen habe er den sieben Betroffenen das gestohlene Geld zurückgezahlt. Er erkenne sich selbst nicht wieder und schäme sich für das, was er getan habe, so der 39-Jährige weiter.
Geldnot als Motiv
Sein Verhalten führt er auf seine damaligen Lebensumstände zurück. Sein Sohn sei 20 Monate alt gewesen, seine Frau in Elternzeit und er habe ein Darlehen für eine Immobilie aufgenommen. Dadurch sei er in Geldnot geraten und habe mit dem Stehlen angefangen, schilderte der Angeklagte unter Tränen.
Um die EC-Karten zu stehlen, habe er immer günstige Momente abgewartet. Zum Beispiel, wenn eine Patientin oder ein Patient beim Röntgen waren.
Seelsorger einer Patientin hat Anzeige erstattet
Wie das Gericht mitteilte, kamen die Diebstähle ans Licht, weil der Seelsorger einer Patientin Anzeige erstattet hatte. Die Polizei hatte daraufhin mit den Ermittlungen begonnen und dabei unter anderem Videoaufzeichnungen analysiert. Außerdem hatten sie die Dienstpläne mit den Tatzeiten und -orten verglichen.
Geständnis strafmildernd
Als strafmildernd wertete das Gericht, dass der Pfleger nicht vorbestraft ist, das gestohlene Geld zurückgegeben und alles gestanden hat. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben jetzt eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.